Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA beendet das Enforcementverfahren gegen Julius Bär. Die Bank hakt die Altlasten ab und plant einen Aktienrückkauf.

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Julius Bär Zürich
Die Schweizer Bankengruppe Julius Bär hakt eines der wohl schmerzhaftesten Kapitel ihrer jüngeren Unternehmensgeschichte ab. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat das konsolidierte Enforcementverfahren gegen das Zürcher Traditionshaus offiziell abgeschlossen. Im Zentrum der behördlichen Untersuchungen standen weitreichende Verfehlungen, die sich maßgeblich auf ein massives Kreditereignis im mittlerweile abgewickelten Private-Debt-Geschäft bezogen hätten. Flankiert wurde diese juristische Aufarbeitung von weiteren historischen Verdachtsfällen, bei denen es um unzureichende Kontrollmechanismen im Bereich der Geldwäscherei bei spezifischen Kundengruppen gegangen sei. Das Institut legt in seiner aktuellen Kommunikation größten Wert auf die Feststellung, dass sich all diese Vorfälle in der internen Governance ereignet hätten, lange bevor die heutige Führungsriege das operative Ruder übernahm.
Unter der Ägide des neuen CEO Stefan Bollinger hat die Bank in den vergangenen knapp zwei Jahren eine tiefgreifende Restrukturierung vollzogen. Um der Aufsicht eine proaktive Aufarbeitung zu signalisieren und potenziell gravierendere Sanktionen abzuwenden, wurde das hochriskante Private-Debt-Geschäft vollständig abgewickelt. Die Konsequenzen für das ehemals involvierte Personal fielen dabei offenbar spürbar aus, da sich die strukturellen Maßnahmen erheblich auf die Vergütung der beteiligten Mitarbeiter ausgewirkt haben sollen.
Bollinger wertet den Abschluss des Verfahrens als überfällige Bestätigung für die internen Anstrengungen der vergangenen zwanzig Monate. Um die einst offengelegten Kontrollschwächen dauerhaft zu beheben, implementierte das Haus ein grundlegend überarbeitetes Risiko- und Compliance-Rahmenwerk. Im Zuge dessen wurden die vormals verflochtenen Bereiche Risiko, Recht und Compliance organisatorisch strikt getrennt und die internen Verteidigungslinien massiv ausgebaut. Das Ziel dieser neuen Architektur ist die Etablierung einer unmissverständlichen Kultur der Risikoverantwortung, die künftige Blindflüge im Kreditgeschäft kategorisch ausschließen soll.
Die regulatorische Absolution durch die FINMA geht für das Institut mit einer messbaren finanziellen Entlastung einher. Die Aufsicht reduzierte den Strafaufschlag für das zusätzlich zu haltende harte Kernkapital (CET1) von vormals 500 Millionen auf nunmehr 250 Millionen Schweizer Franken. Daraus resultiert für die Bank faktisch eine neue regulatorische Mindestanforderung für die CET1-Kapitalquote von 9,4 Prozent. Angesichts einer zuletzt per Ende Juni 2026 ausgewiesenen Quote von überaus komfortablen 18,5 Prozent verfügt Julius Bär über ein massives Kapitalpolster, das die strategische Neuausrichtung auf das reine Wealth Management resilient untermauert.
Mit der juristischen und bilanziellen Bereinigung im Rücken wagt das Management nun den operativen Befreiungsschlag in Richtung der Investoren. Die Gruppe hält nicht nur demonstrativ an ihren ambitionierten Mittelfristzielen für den Strategiezyklus bis 2028 fest, sondern hat bei der FINMA bereits einen formalen Antrag zur Durchführung eines neuen Aktienrückkaufprogramms eingereicht. Sollte die Aufsicht diesem Vorhaben endgültig zustimmen, wäre dies das klare Signal an den Kapitalmarkt, dass die Bank die existenziellen Turbulenzen der vergangenen Jahre rechtlich hinter sich gelassen hat und die erwirtschafteten Überschüsse wieder vollumfänglich in die Wertschöpfung für die Aktionäre lenken darf.

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