Bafin-Eingriff bei der Deutschen Finance Investment: Die Finanzaufsicht bestellt einen Sonderbeauftragten und fordert umfassende Berichte an.

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Kai Hartmann Photography | BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verschärft die Gangart gegenüber der DF Deutsche Finance Investment GmbH. Wie die Finanzaufsicht mitteilte, hat sie eine umfassende Erteilung von Auskünften sowie die Vorlage von Unterlagen angeordnet. Um sicherzustellen, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) dieser Aufforderung vollumfänglich nachkommt, hat die Bonner Behörde zudem einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Umsetzung der Maßnahmen vor Ort überwacht und direkt an die Aufsicht berichtet.
Ziel des behördlichen Eingriffs ist es, die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung geschlossener Publikumsfonds durch die KVG zu überprüfen. Die BaFin will sich mithilfe der angeforderten Dokumente ein eigenes Bild von den internen Abläufen und Strukturen bei der Verwaltung der Anlegergelder verschaffen.
Als regulierte Kapitalverwaltungsgesellschaft unterliegt die DF Deutsche Finance Investment GmbH den strengen Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Das Gesetz räumt der BaFin das Recht ein, tiefgreifende Auskunfts- und Prüfungsrechte geltend zu machen, sobald konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dies zur Überwachung der gesetzlichen Gebote und Verbote erforderlich ist.
Für die Sachwertbranche und das Segment der alternativen Investmentfonds (AIF) ist diese Nachricht ein schwerer Dämpfer. Die Deutsche Finance Group ist ein etablierter und international agierender Akteur im Bereich der institutionellen Sachwertinvestments, der über seine Publikumsfonds auch privaten Kleinanlegern Zugang zu globalen Immobilien- und Infrastrukturprojekten bietet. Wenn die Aufsicht hier nicht mehr nur im Hintergrund prüft, sondern mittels Sonderbeauftragtem die Herausgabe von Unterlagen erzwingen muss, deutet dies auf erhebliche Unstimmigkeiten oder mangelnde Kooperationsbereitschaft hin.
Zwar bedeutet die bloße Bestellung eines Sonderbeauftragten zur Überwachung von Auskunftspflichten noch kein finales Urteil über die Ordnungsmäßigkeit der Fondsverwaltung. Dennoch löst ein solcher Schritt im B2B-Vertrieb und bei freien Finanzvertrieben (IFA) sofortige Reflexe aus. Im sensiblen Geschäft mit geschlossenen Fonds ist Vertrauen die härteste Währung. Der offizielle BaFin-Eingriff dürfte das Neugeschäft der KVG temporär belasten, da Vertriebspartner bei laufenden Sonderprüfungen erfahrungsgemäß extrem vorsichtig agieren. Für die Assetklasse der geschlossenen Publikumsfonds zeigt der Fall einmal mehr, dass die BaFin unter dem KAGB-Regime keine Grauzonen mehr toleriert und bei Governance-Zweifeln sofort operativ dazwischengrätscht.

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