Volksbank Böblingen unterliegt wegen fehlerhafter Beratung zu Immobilienfonds vor Gericht. Urteil könnte Signalwirkung für weitere Verfahren rund um den Uniimmo Wohnen ZBI haben.
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Die Volksbank Böblingen hat vor dem Landgericht Stuttgart einen empfindlichen Rückschlag einstecken müssen. Eine Anlegerin hatte die Bank verklagt, da ihr trotz ihres erklärten Sicherheitsbedürfnisses der risikobehaftete Immobilienfonds „Uniimmo Wohnen ZBI“ verkauft wurde. Das Gericht gab der Klägerin Recht und sah eine fehlerhafte Beratung, da der Fonds als ähnlich sicher wie Festgeld dargestellt worden sei. Die Anlegerin erhält nun 5.000 Euro zurück – ein Urteil, das Vorbildcharakter für weitere Verfahren haben könnte. Die Bank kann noch Berufung einlegen.
Besonders kritisch sah das Gericht, dass der Immobilienfonds trotz seiner Schwankungsrisiken Anlegern empfohlen wurde, die explizit sichere Anlagen wünschten. „Wegen der speziellen Anlagestrategie der Klägerin wäre nach Auffassung der Kammer im konkreten Einzelfall die Empfehlung jedes offenen Immobilienfonds fehlerhaft gewesen“, so die Erklärung des Landgerichts.
Parallel laufen weitere Verfahren um die Risikoklassifizierung des Uniimmo Wohnen ZBI. Ein Urteil am Landgericht Nürnberg-Fürth hatte bereits die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bestärkt, wonach der Fonds eine höhere Risikoklasse verdient hätte. Nun könnten weitere Klagen folgen.
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