Der Bundesfinanzhof weist die Beschwerde der Warburg-Gruppe ab: 155 Mio. € aus Cum-Ex-Erstattungen bleiben beim Fiskus. Damit bestätigt sich die Linie des Hamburger Finanzgerichts – politisch brisant, rechtlich richtungsweisend.

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M.M.Warburg & CO (AG & Co.) | Fotograf: Aloys Kiefer
Die Hamburger Warburg Bank hat im Ringen um 155 Mio. € eine weitere Niederlage kassiert. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Warburg-Gruppe gegen ein Urteil des Finanzgerichts Hamburg als unbegründet verworfen. Damit bleibt die Entscheidung des Finanzgerichts rechtskräftig, wonach die Rückforderungsbescheide der Steuerverwaltung rechtmäßig sind.
Im Mittelpunkt steht eine technisch heikle, für Cum-Ex-Verfahren aber entscheidende Frage: der Neubeginn der Zahlungsverjährung bei gleichzeitiger Änderung der Anrechnungsverfügung und erlassener geänderter Steuerfestsetzung.
Der BFH machte die Revision gar nicht erst auf – ein Signal, dass die Rechtsauffassung der Vorinstanz trägt. Für die Bank ist das bitter: Sie hatte argumentiert, die Forderungen seien verjährt; 2020 überwies Warburg die 155 Mio. € zwar „unter Vorbehalt“, versuchte seitdem aber, das Geld zurückzuholen.
Die Rückforderung betrifft die Jahre 2007 bis 2011 – eine Phase, in der Finanzämter im Zuge der später als strafbar eingestuften Cum-Ex-Geschäfte Kapitalertragsteuer auch dann erstatteten, wenn sie nie abgeführt worden war. Der Bundesgerichtshof hatte 2021 die Strafbarkeit solcher Gestaltungen bestätigt. Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) sprach nach der erstinstanzlichen Entscheidung von einem „Meilenstein in der Rechtsprechung zu den Cum-Ex-Verfahren“ – die BFH-Entscheidung verleiht dieser Einschätzung nun zusätzliches Gewicht.
Die steuerliche Behandlung der Warburg-Bank beschäftigte über Jahre auch die Politik. Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft beleuchtete mögliche Einflussnahmen führender SPD-Politiker. Ausgangspunkt waren drei Treffen der Warburg-Gesellschafter Christian Olearius und Max Warburg mit dem damaligen Ersten Bürgermeister und späteren Bundeskanzler Olaf Scholz in den Jahren 2016 und 2017. Ein Beleg für eine Einflussnahme wurde dabei bis zum Abschluss des PUA Anfang dieses Jahres nicht erbracht. Scholz hat entsprechende Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Für Warburg ist das BFH-Votum ein juristischer Schlussstrich – und für die Finanzverwaltung eine Bestätigung, dass der Rückgriff auf verfahrensrechtliche Instrumente gegen Altfälle trägt. Praktisch bedeutet das: Der Fiskus kann rechtswidrig erstattete Kapitalertragsteuern auch Jahre später effektiv zurückfordern, wenn verfahrensrechtliche Auslöser die Verjährung neu starten. Für Institute, die noch auf Erstattungen aus der Cum-Ex-Ära hoffen, schmälert sich damit die Perspektive weiter.
Die Finanzmärkte werden die unmittelbaren bilanziellen Folgen bei Warburg beobachten – wichtiger ist jedoch die Präzedenzwirkung: Der rechtliche Pfad zur Rückabwicklung bleibt offen, und der Spielraum der Verwaltung ist höchstrichterlich gestützt.
Urheberrechtshinweis: bei der textlichen Recherche wurde der zuerst veröffentlichte Beitrag von Legal Tribune Online herangezogen.

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