Eine Untersuchung der BaFin zeigt: Beim Vertrieb von Netto-Versicherungsanlageprodukten hapert es an Transparenz, Beratung und Kontrolle. Versicherer und Vermittler müssen künftig stärker Verantwortung übernehmen – zum Schutz der Verbraucher.
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Kai Hartmann Photography | BaFin
Mangelhafte Beratung, fehlende Transparenz und unklare Vergütungen – die Ergebnisse der BaFin-Untersuchung werfen ein kritisches Licht auf den Vertrieb von Netto-Versicherungsanlageprodukten.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat 22 Versicherungsunternehmen – darunter auch grenzüberschreitend tätige Anbieter – zu ihrer Praxis im Umgang mit sogenannten Nettoprodukten befragt. Das Resultat der Untersuchung: Die Branche zeigt deutliche Schwächen bei der Beratung, der Darstellung von Kosten und der Bewertung des Kundennutzens.
Ein zentrales Ergebnis der Befragung: Viele Versicherer verweisen bei der Beratung ihrer Produkte pauschal auf die Verantwortung der Vermittler – ein Vorgehen, das nach Auffassung der BaFin in dieser Form nicht mit dem Versicherungsvertragsgesetz vereinbar ist. Insbesondere dann nicht, wenn die Produkte nicht über unabhängige Makler, sondern über angebundene Vermittler vertrieben werden.
Ein häufiger Kritikpunkt: Die Unterschiede zwischen Netto- und Bruttopolicen werden in der Beratung nicht ausreichend erläutert. Oft beschränkt sich die Information auf die unterschiedliche Kostenstruktur. Dabei sind insbesondere bei einer vorzeitigen Vertragskündigung deutliche Unterschiede im Verbraucherschutz zu beachten: Während bei Bruttopolicen gesetzlich geregelte Abschlusskosten gelten, greift dieser Schutzmechanismus bei Nettoprodukten nicht – da die Vergütung separat an die Vermittler gezahlt wird.
Die Befragung offenbarte auch eine erhebliche Intransparenz in Bezug auf die Vergütung der Vermittler: Die Mehrheit der Unternehmen macht keine Vorgaben zur maximalen Höhe der Vermittlervergütung. Das erschwert eine objektive Prüfung, ob ein Produkt tatsächlich im Interesse der Kunden liegt – insbesondere im Hinblick auf den gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz geforderten Kundennutzen.
Noch problematischer wird es beim Thema Rückvergütungen: Nur vier der 22 befragten Unternehmen konnten ausschließen, dass Vermittler sogenannte Kick-backs von Fondsgesellschaften erhalten. Für die Aufsicht ist dies besonders kritisch, da solche Zahlungen Fehlanreize setzen können – etwa indem Vermittler gezielt Produkte mit den höchsten Rückvergütungen bevorzugt anbieten, unabhängig vom Bedarf der Kundinnen und Kunden.
Die BaFin betont, dass sowohl Versicherungsunternehmen als auch ihre Vertriebswege eine gemeinsame Verantwortung für die transparente und gesetzeskonforme Beratung tragen. Es genügt nicht, sich auf den formalen Vertriebskanal zu berufen – vielmehr sind klare Informationen über Produktunterschiede, Gesamtkosten und mögliche Interessenkonflikte notwendig, um Kundinnen und Kunden eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.
Einzelne Maßnahmen sind bereits erfolgt: In einem Fall wurde der Vertrieb eines Nettoprodukts eingestellt. Für die BaFin ist klar, dass die Ergebnisse der Untersuchung künftig verstärkt in die aufsichtsrechtliche Praxis einfließen werden – etwa im Rahmen von Produktprüfungen oder sonstigen Maßnahmen.
Die Botschaft ist unmissverständlich: Mehr Transparenz, bessere Beratung und stärkere Kontrolle sollen dafür sorgen, dass Nettoprodukte nicht zum Nachteil der Kundschaft geraten.
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