Späte Genugtuung für Sparer: Nach einem wegweisenden BGH-Urteil beginnt die Commerzbank mit der Rückerstattung zu Unrecht erhobener Verwahrentgelte. Rund 40.000 Kunden können auf eine Entschädigung hoffen. Insgesamt stellt das Institut dafür etwa zehn Millionen Euro bereit – ein wichtiger Schritt, um das Kapitel der Strafzinsen endgültig zu schließen.

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Commerzbank AG
Das Kapitel der sogenannten „Strafzinsen“ ist in der deutschen Bankenlandschaft eigentlich längst Geschichte, doch die juristische Aufarbeitung sorgt nun für einen unerwarteten Geldsegen bei Tausenden von Sparern. Die Commerzbank hat begonnen, die finanziellen Folgen der jahrelang erhobenen Verwahrentgelte abzuwickeln. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, summiert sich das Volumen der geplanten Entschädigungen auf rund zehn Millionen Euro.
Profitieren sollen davon schätzungsweise 40.000 Kunden, die in der Vergangenheit für hohe Guthaben zur Kasse gebeten wurden. Für das Frankfurter Geldhaus ist dieser Schritt nicht nur eine juristische Notwendigkeit, sondern auch eine Chance, das Vertrauensverhältnis zur Kundschaft nach den turbulenten Jahren der Zinsflaute wieder zu festigen.
Hintergrund der Rückzahlungsaktion ist eine höchstrichterliche Klärung, die die Spielregeln für Banken und Sparkassen neu definiert hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) fällte im Februar 2025 ein Grundsatzurteil, das in der Branche noch immer nachhallt: Die Richter entschieden, dass Verwahrentgelte auf Spar- und Tagesgeldkonten unzulässig sind. Die Begründung war so simpel wie einleuchtend: Negativzinsen stünden dem Vertragszweck des Sparens „diametral entgegen“. Wer Geld zur Bank bringt, darf nicht dafür bestraft werden, dass er es dort lagert.
Flankiert wurde dieses Urteil durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Dieses verpflichtete die Institute dazu, ihre Kunden aktiv – sei es per Brief oder E-Mail – über die Unwirksamkeit der entsprechenden Klauseln zu informieren. Die Commerzbank setzt diese Vorgaben nun konsequent um. Eine Sprecherin bestätigte auf Anfrage, dass die Bank die Urteile befolge und betonte zudem: „Bereits seit Mitte 2022 erhebt die Bank kein Verwahrentgelt mehr.“ Auch die entsprechenden Passagen in den Privatkundenverträgen seien mittlerweile gestrichen.
Die Rückabwicklung betrifft jene Phase, in der die Europäische Zentralbank (EZB) ab Juni 2014 von den Geschäftsbanken Strafzinsen für geparkte Gelder verlangte. Viele Häuser, darunter auch die Commerzbank, reichten diese Kosten an Kunden weiter, die Guthaben von mehr als 50.000 Euro auf ihren Konten liegen hatten.
Damit das Geld nun den Weg zurück auf die Konten der Kunden findet, ist jedoch deren Mitwirkung gefragt. Die Bank hat die betroffenen Sparer bereits angeschrieben. Voraussetzung für die Auszahlung der Entschädigung ist laut Bericht, dass sich die Kunden auf dieses Schreiben hin zurückmelden.
Für die betroffenen Sparer ist dies ein versöhnlicher Abschluss einer Ära, die das Verhältnis zwischen Bank und Kunde auf eine harte Probe gestellt hatte. Mit der Abschaffung der Negativzinsen durch die EZB im Juli 2022 und der jetzigen juristischen Bereinigung normalisiert sich die Zinswelt wieder – und das Sparen lohnt sich nicht nur in der Theorie, sondern nun auch rückwirkend wieder auf dem Kontoauszug.

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