Die Finanzaufsicht BaFin verhängt eine Geldbuße von 110.000 Euro gegen die Privatbank Donner & Reuschel wegen eines Verstoßes gegen Überprüfungspflichten bei Finanzinstrumenten.
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Donner & Reuschel
Auch traditionsreiche Privatbanken geraten bisweilen ins Visier der Finanzaufsicht. Das musste jetzt die Hamburger Donner & Reuschel Aktiengesellschaft erfahren: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 14. Mai 2025 gegen das Institut eine Geldbuße von 110.000 Euro festgesetzt.
Hintergrund der Sanktion ist ein Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Konkret versäumte es Donner & Reuschel im Jahr 2021, die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Überprüfung des Zielmarktes eines selbst konzipierten Finanzinstrumentes durchzuführen. Diese Überprüfungspflicht nach § 80 Absatz 10 Satz 1 WpHG soll sicherstellen, dass angebotene Produkte kontinuierlich daraufhin bewertet werden, ob sie noch den Bedürfnissen und Anlagezielen der jeweiligen Zielgruppe entsprechen.
Gerade in Zeiten schwankender Märkte und veränderter Kundenerwartungen ist diese Prüfung elementar, um Risiken für Anleger frühzeitig zu erkennen und zu begrenzen. Die BaFin wertete das Versäumnis der Bank daher als erhebliche Pflichtverletzung und reagierte konsequent mit einer Geldbuße.
So ärgerlich die Geldstrafe für das renommierte Haus auch sein mag – finanziell gesehen hätte es deutlich schlimmer kommen können. Denn das WpHG sieht bei derartigen Pflichtverstößen durchaus empfindliche Sanktionen vor: Maximal fünf Millionen Euro oder bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes können bei solchen Vergehen fällig werden. Im Vergleich dazu erscheinen die verhängten 110.000 Euro für die traditionsreiche Privatbank fast schon moderat.
Dennoch dürfte der Vorfall im Haus Donner & Reuschel als Warnschuss verstanden werden, künftig penibler auf die Erfüllung regulatorischer Anforderungen zu achten. Compliance-Verstöße sind schließlich nicht nur kostspielig, sondern kratzen auch am Ansehen einer Bank, die auf eine lange Tradition und auf Vertrauen in der Kundenbeziehung setzt.
Die Geldbuße sendet zugleich ein klares Signal an die Branche: Die Finanzaufsicht duldet bei regulatorischen Pflichten keine Nachlässigkeit. Selbst kleine, auf den ersten Blick unscheinbare Versäumnisse können hohe finanzielle und reputative Folgen nach sich ziehen.
Insofern könnte die Sanktion gegen Donner & Reuschel auch einen positiven Nebeneffekt entfalten, indem sie andere Institute wachrüttelt und zu erhöhter Sorgfalt im Umgang mit Finanzinstrumenten anhält. Die BaFin hat mit diesem Bußgeld erneut bewiesen, dass sie ihrer Aufsichtspflicht konsequent nachkommt – und Verstöße unabhängig von Namen oder Tradition eines Instituts verfolgt.
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