N26 stärkt Aufsichtsrat – Gründer setzen sich in Machtprobe durch

N26 erweitert seinen Aufsichtsrat um Andreas Dombret, Daniel Terberger und Byron Haynes. Die Ernennungen gelten als Sieg der Gründer in ihrem Machtkampf mit Investoren um den Einfluss auf die Berliner Neobank.

Harry Dörsam

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Harry Dörsam

Veröffentlicht am

13.11.25

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22:36

Uhr

N26 stärkt Aufsichtsrat – Gründer setzen sich in Machtprobe durch

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N26

Die Berliner Smartphonebank N26 hat ihr Kontrollgremium neu aufgestellt und drei neue Aufsichtsratsmitglieder ernannt. Neben dem früheren Bundesbankvorstand Andreas Dombret ziehen auf Vorschlag der Gründer Daniel Terberger und Byron Haynes in den Aufsichtsrat ein.

Dombret soll Aufsichtsratschef werden

Die Ernennungen erfolgten auf einer außerordentlichen Hauptversammlung und gelten mit sofortiger Wirkung, teilte das Fintech am Donnerstag mit. Dombret soll im nächsten Schritt den Vorsitz des Aufsichtsrats übernehmen. Die Berufungen stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die BaFin.

Bislang saß nur Jörg Gerbig auf einem Nominierungssitz der Gründer im Aufsichtsrat. Neben ihm und den neu gewählten Mitgliedern gehören weiterhin Peter Kleinschmidt und Déborah Carlson-Burkart dem Gremium an.

Dombret erklärte:

„N26 verfügt über ein enormes Potenzial, seine Rolle als Innovator im europäischen Bankwesen weiter auszubauen. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit Vorstand und Aufsichtsrat an einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung zu arbeiten.“

Machtkampf zwischen Gründern und Investoren

Vor allem die Berufung von Terberger und Haynes gilt als Erfolg der Gründer Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf, die beide Kandidaten vorgeschlagen hatten. Teile der Investoren hatten diesen Kurs zuvor kritisch gesehen.

Die Abstimmung wurde in Branchenkreisen als Machtprobe zwischen Gründern und Investoren gewertet. Einige Geldgeber wollen den Einfluss der Gründer bei der Besetzung zentraler Kontrollfunktionen einschränken.

Seit Monaten verhandeln beide Seiten über eine neue Investorenvereinbarung. Nach einem Vorschlag sollen bestimmte Investoren auf finanzielle Ansprüche verzichten, wenn die Gründer im Gegenzug weniger Aufsichtsratssitze besetzen dürfen – künftig nur noch zwei statt bisher vier. Eine endgültige Einigung steht bislang aus.

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