Frisches Geld für den Wohnungsbau: KfW verlängert Effizienzhaus-55-Förderung

Bund und KfW verlängern die Effizienzhaus-55-Förderung bis Ende 2026. Eine wichtige Nachricht für die Immobilienbranche und das Wealth Management.

Anja Amend

Ein Beitrag von

Anja Amend

Veröffentlicht am

19.6.26

um

13:10

Uhr

Frisches Geld für den Wohnungsbau: KfW verlängert Effizienzhaus-55-Förderung

Bildnachweis:

Pixabay.com | 3673122

Das Bundesbauministerium und die staatliche Förderbank KfW verlängern ein zentrales Instrument zur Belebung des kriselnden Wohnungsbaus. Die im Dezember 2025 gestartete und ursprünglich bis Mitte 2026 befristete Förderung für Neubauten im Effizienzhaus-55-Standard läuft nun bis zum Jahresende weiter. Das Angebot zielt direkt darauf ab, den hohen Bauüberhang in Deutschland abzubauen und bereits genehmigten Projekten zur Umsetzung zu verhelfen. Investoren können das Programm nutzen, solange die bereitgestellten Bundesmittel für die Zinsverbilligung ausreichen, maximal jedoch bis zum 31. Dezember 2026. Die entsprechende Richtlinie wurde offiziell in das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ integriert.

Melanie Kehr, für die Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW, betont die strategische Bedeutung der Verlängerung:

„Wir freuen uns, gemeinsam mit dem Bauministerium die Effizienzhaus 55-Förderung zur Aktivierung des Bauüberhangs weiter anbieten zu können. Für baureife Projekte mit vorliegender Baugenehmigung bieten wir privaten und gewerblichen Investoren aus Mitteln des Bundes zinsverbilligte KfW-Kredite zu attraktiven Konditionen. Kommunale Gebietskörperschaften können Zuschüsse beantragen. Um eine Förderung erhalten zu können, müssen die Neubauten zu 100 Prozent auf Basis Erneuerbarer Energien beheizt werden. So tragen wir dazu bei, dass der Neubau stimuliert wird, Wohnnebenkosten langfristig bezahlbar bleiben und der Klimaschutz im Gebäudesektor vorankommt.“

Zielgerichtete Kredite gegen den Bauüberhang

Die Verlängerung soll vor allem jenen Projekten über die Ziellinie helfen, die zwar bereits eine Baugenehmigung besitzen, wegen gestiegener Zinsen und Baukosten zuletzt jedoch auf Eis gelegt wurden. Um Fehlallokationen zu vermeiden, knüpft die KfW die Zusage an strikte technische und regulatorische Bedingungen. Gefördert wird ausschließlich der Neubau oder Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die den Effizienzhaus-55-Standard erfüllen und komplett ohne fossile Energieträger beheizt werden. Zudem ist der Nachweis einer gültigen Baugenehmigung oder der offizielle Baubeginn bei genehmigungsfreien Vorhaben zwingende Voraussetzung bei der Antragstellung.

Für private wie gewerbliche Akteure am Immobilienmarkt bietet das Programm spürbare finanzielle Entlastungen, um die Wirtschaftlichkeit von Projekten zu sichern. Pro Wohneinheit lässt sich ein zinsverbilligter Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro realisieren. Der effektive Jahreszins liegt aktuell bei 1,0 Prozent – berechnet auf Basis eines Darlehens mit zehn Jahren Laufzeit, zwei tilgungsfreien Anlaufjahren und zehnjähriger Zinsbindung. Städte und Gemeinden gehen ebenfalls nicht leer aus und können alternativ einen direkten Zuschuss in Höhe von 7,5 Prozent über die KfW beantragen. Da die Vergabe an die Verfügbarkeit der Bundesmittel gekoppelt ist und kein Rechtsanspruch besteht, empfiehlt das Institut eine frühzeitige Einreichung der Unterlagen vor dem eigentlichen Vorhabenbeginn.

Markteinschätzung: Ein überfälliges Signal für die Assetklasse Immobilie

Für die Immobilienbranche kommt diese Nachricht zur rechten Zeit. Das Segment des Wohnungsneubaus litt zuletzt massiv unter der Zinswende und explodierenden Materialkosten, was zu einer Welle von Projektstornierungen und einem historischen Bauüberhang führte. Dass der Bund nun die Reißleine zieht und die Befristung bis Ende 2026 ausdehnt, bringt die dringend benötigte Planungssicherheit zurück in den Markt.

Ein effektiver Jahreszins von 1,0 Prozent bei einer zehnjährigen Zinsbindung liegt signifikant unter den aktuellen Marktzinsen für klassische Baufinanzierungen. Diese Zinsdifferenz kann bei Großprojekten den Ausschlag darüber geben, ob ein Vorhaben überhaupt noch rentabel kalkuliert werden kann. Für Asset Manager und Projektentwickler schließt sich hier ein wichtiges Zeitfenster, um blockiertes Kapital in Bewegung zu setzen. Gleichzeitig untermauert der Fokus auf eine hundertprozentig regenerative Beheizung den unumkehrbaren Trend zu ESG-konformen Sachwerten. Wer jetzt agiert, sichert sich nicht nur die Zinsverbilligung, sondern auch die langfristige Werthaltigkeit und regulatorische Zukunftssicherheit seines Immobilienportfolios.

Ähnliche Beiträge