EZB verhängt Millionenstrafe gegen Crédit Agricole. Die französische Großbank muss über 7,5 Millionen Euro zahlen, weil sie Klimarisiken nicht rechtzeitig und ausreichend bewertet hat. Der Fall setzt ein klares Signal an die gesamte Bankenbranche zur strikten Einhaltung von ESG-Vorgaben.

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Credit Agricole
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat beschlossen, gegen die Crédit Agricole S.A. Zwangsgelder in Höhe von 7.551.050 Euro zu verhängen. Grund für diese drastische Maßnahme ist, dass das Institut eine Anforderung aus einem EZB-Beschluss vom 8. Februar 2024 nicht erfüllt hat. Konkret hatte es die Bank versäumt, „die Wesentlichkeit ihrer Klima- und Umweltrisiken innerhalb der festgelegten Frist hinreichend zu beurteilen“.
Bereits in dem Beschluss vom Februar 2024 wurde gefordert, dass die Crédit Agricole die Identifizierung wesentlicher Klima- und Umweltrisiken verbessern muss, denen sie ausgesetzt ist oder sein könnte.
Die Bank erhielt eine klare Deadline bis zum 31. Mai 2024, um dieser aufsichtlichen Vorgabe nachzukommen. Sollte die Bank dieser Anforderung nicht nachkommen, wären laut dem Beschluss Zwangsgelder fällig. Im Jahr 2024 hatte die Crédit Agricole diese Anforderung zur Beurteilung der Wesentlichkeit schließlich 75 volle Tage lang nicht erfüllt.
Die Höhe des Zwangsgeldes wurde dabei nicht willkürlich gewählt. Bei der Entscheidung über die Verhängung von Zwangsgeldern und deren Gesamtbetrag berücksichtigt die EZB die Wesentlichkeit und die Dauer des Verstoßes sowie den Tagesumsatz des beaufsichtigten Instituts. Dabei werden die Strafen für jeden Tag des Verstoßes fällig. Gegen den Beschluss kann die Crédit Agricole vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Rechtsmittel einlegen.
Dieser Vorfall markiert einen neuen Höhepunkt in einem umfassenden Eskalationsprozess der Aufsichtsbehörden. Die EZB hat bereits in der Vergangenheit mehrere Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass die Banken Klima- und Umweltrisiken „richtig identifizieren, beurteilen und steuern“. Der Prozess begann im Jahr 2020 mit einem Leitfaden und wurde 2022 durch einen Stresstest zu Klimarisiken verschärft, bei dem die Aufseher thematische Mängel feststellten. Für Fälle, in denen die anschließend gesetzten Fristen nicht eingehalten wurden, legte die EZB schließlich verbindliche Anforderungen fest.
Die Verhängung dieses Zwangsgeldes ist eine unübersehbare Warnung an die gesamte europäische Bankenlandschaft. Die Zeit der unverbindlichen Empfehlungen im Bereich Nachhaltigkeit ist offenbar vorbei. Dass die Aufseher nun als Teil ihres Prozesses „zunehmend durchgreifende Aufsichtsmaßnahmen umgesetzt“ haben – zunächst in Form von aufsichtlichen Erwartungen und dann durch „rechtsverbindliche Beschlüsse“ – zeigt, wie ernst die Regulierung das Thema nimmt. Banken, die Klimarisiken weiterhin als nebensächlich betrachten und Fristen reißen, müssen nun offensichtlich mit schmerzhaften finanziellen Sanktionen rechnen. Mit solchen Durchsetzungsmaßnahmen sollen die Banken faktisch dazu gezwungen werden, die festgelegten Anforderungen endlich zu erfüllen.

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