Das Europaparlament hat für den Rechtsrahmen des digitalen Euros gestimmt. Die Smartphone-Währung soll Europa von Visa, Mastercard und PayPal unabhängiger machen.

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Das Europäische Parlament hat eine fundamentale Weichenstellung für die Zukunft des europäischen Finanzsystems vorgenommen. Die Abgeordneten stimmten in Straßburg mehrheitlich für den Entwurf des notwendigen Rechtsrahmens zur Einführung des digitalen Euros. Damit ist der Weg frei für die anstehenden Verhandlungen mit den 27 EU-Mitgliedstaaten. Die endgültige Entscheidung über die tatsächliche Einführung der neuen Digitalwährung liegt im Anschluss vollumfänglich bei der Europäischen Zentralbank (EZB).
Der digitale Euro soll die bewährten Eigenschaften von physischem Bargeld in die digitale Welt übertragen. Die digitalen Euro-Beträge werden künftig in einer speziellen App gespeichert und können wie gewohnt direkt vom Bankkonto abgehoben werden. Nach der offiziellen Einführung soll im Handel eine strikte Akzeptanzpflicht gelten: Alle Geschäfte müssen dann sowohl klassisches Bargeld als auch den digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel annehmen.
Zudem soll die Technologie Transaktionen im privaten Raum vereinfachen. Bürgerinnen und Bürger können sich digitale Euros damit unkompliziert und direkt von Smartphone zu Smartphone hin- und herschicken.
Mit Blick auf den Markt ist diese Initiative strategisch von enormer Bedeutung. Für die europäische Wirtschaft bedeutet der digitale Euro einen Befreiungsschlag aus der Abhängigkeit außereuropäischer Monopole. Europa würde sich mit einer eigenen, staatlich legitimierten Bezahlstruktur unabhängiger von US-amerikanischen Kreditkartenriesen wie Visa und Mastercard sowie von dominierenden Tech-Bezahldiensten wie PayPal oder Klarna machen.
Die EZB strebt eine offizielle Einführung des digitalen Euros für Anfang 2029 an. Bis dahin müssen die Gesetzgeber in den anstehenden Verhandlungen jedoch noch einige erhebliche Streitpunkte ausräumen. Dazu gehört allen voran die Ausgestaltung der Gebührenstruktur, die Händler für die Annahme und Nutzung des digitalen Euros an das System entrichten müssen.
Ebenfalls umstritten ist die Festlegung einer Höchstmenge an digitalem Bargeld, die Verbraucher maximal in ihrer sogenannten Wallet mitführen dürfen. Damit soll verhindert werden, dass im Krisenfall schlagartig gelder von klassischen Bankkonten abgezogen werden. Darüber hinaus fordern die Parlamentarier in den Entwürfen einen deutlich strengeren und lückenloseren Datenschutz als im bisherigen Entwurf vorgesehen.
Aus Branchensicht wird extrem spannend zu beobachten sein, wie die privaten Banken und Sparkassen in den kommenden Verhandlungsrunden versuchen werden, ihre eigenen Geschäftsmodelle zu verteidigen. Da der digitale Euro eine direkte Konkurrenz zu den Bezahl- und Kontolösungen der Geschäftsbanken darstellt, dürfte der Lobbydruck auf die EU-Staaten vor dem geplanten Start im Jahr 2029 noch einmal massiv zunehmen.

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