Die Deutsche Börse bekommt mit Clara-Christina Streit erstmals eine Frau an die Spitze ihres Aufsichtsrates. Die erfahrene Managerin soll den Vorstand genau im Blick behalten.
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Thomas von Salomon | Deutsche Börse Group
Clara-Christina Streit ist neue Aufsichtsratschefin der Deutschen Börse und tritt damit die Nachfolge von Martin Jetter an. Die Aktionäre wählten sie am Mittwoch zur Vorsitzenden des Kontrollgremiums. Streit, bereits seit 2019 Mitglied des Aufsichtsrates, bringt viel Erfahrung mit: Sie führt auch den Aufsichtsrat des Immobilienriesen Vonovia und leitet die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.
Die Deutsche Börse ist geschäftlich bestens aufgestellt: Die zuletzt starken Marktschwankungen bescherten dem Konzern solide Gewinne. Im laufenden Jahr peilt Vorstandschef Stephan Leithner rund 5,2 Milliarden Euro Nettoerlöse und einen operativen Gewinn von 2,7 Milliarden Euro an – beides Bestmarken. Für Leithner bot die erste Präsenz-Hauptversammlung seit 2019 zudem Gelegenheit, sich persönlich vorzustellen.
Mit der Wahl Streits könnte sich der Ton im Aufsichtsgremium verändern. Bekannt für klare Positionen in Sachen guter Unternehmensführung, dürfte sie dem Vorstand künftig besonders genau auf die Finger schauen. Angesichts ihres Engagements im Bereich Corporate Governance und der bedeutenden Herausforderungen für den Finanzstandort Frankfurt wird es spannend sein zu beobachten, wie Streit die künftige Strategie der Deutschen Börse prägt.
Die Deutsche Bank steht nach sieben Jahren vor der Rückkehr in den Euro Stoxx 50. Dank gestiegener Marktkapitalisierung könnte sie am 22. September wieder aufrücken – mit Signaleffekt für den deutschen Bankensektor.
IKB steigert im ersten Halbjahr 2025 ihr Neugeschäft um 30 % auf 1,3 Mrd. € und erhöht den Vorsteuergewinn auf 36 Mio. €. Höhere Einmalaufwendungen drücken die Kostenquote, Risikovorsorge bleibt niedrig; Kapitalquote stabil hoch.
Der Bundesfinanzhof weist die Beschwerde der Warburg-Gruppe ab: 155 Mio. € aus Cum-Ex-Erstattungen bleiben beim Fiskus. Damit bestätigt sich die Linie des Hamburger Finanzgerichts – politisch brisant, rechtlich richtungsweisend.