Der Sanierungsfall Rente: Warum das Depot-Modell nur der Anfang sein kann

Die Rentenreform 2026 markiert mit der Verabschiedung des Altersvorsorgereformgesetzes am 24. März den endgültigen Bruch mit dem gescheiterten Riester-Modell und setzt stattdessen auf ein kapitalmarktgestütztes Altersvorsorgedepot. Allerdings bringt diese auch Tücken mit sich.

Anja Amend

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Anja Amend

Veröffentlicht am

24.3.26

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17:50

Uhr

Der Sanierungsfall Rente: Warum das Depot-Modell nur der Anfang sein kann

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Bundesregierung | Sandra Steins

Das am 24. März 2026 von der schwarz-roten Koalition unter Kanzler Friedrich Merz verabschiedete Altersvorsorgereformgesetz ist das offizielle Eingeständnis eines jahrzehntelangen politischen Irrwegs. Die bisherige Riester-Rente hat sich als unfähig erwiesen, eine auskömmliche Zusatzversorgung zu gewährleisten, da die gesetzlich vorgeschriebene 100-Prozent-Beitragsgarantie in Kombination mit exorbitanten Verwaltungskosten die Renditechancen der Sparer systematisch vernichtete.

In einem Umfeld, in dem reale Renditen am Kapitalmarkt nur durch das Eingehen kalkulierter Risiken zu erzielen sind, wirkte die Garantiepflicht wie ein Bremsklotz, der die Kaufkraft der Altersvorsorge nach Inflation faktisch minderte. Das neue Gesetz beendet diesen Zustand, indem es ab dem 01. Januar 2027 zertifizierte Altersvorsorgedepots einführt, die konsequent auf die Renditechancen von Aktien und ETFs setzen und auf die starre Garantiepflicht verzichten.

Dieser Schritt ist zwar überfällig, doch er kann nur als erster Teil einer umfassenden Sanierung des deutschen Rentensystems verstanden werden, das durch die zunehmende Schieflage zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern an seine Belastungsgrenzen stößt.

Die Mechanik der neuen Förderung: Mehr Kapitalmarkt, weniger Gebühren

Das neue Fördersystem bricht mit der starren Logik der Vergangenheit und setzt auf eine proportionale Unterstützung des individuellen Sparaufwands.

Für jeden Euro, den ein Sparer in sein zertifiziertes Depot einzahlt, gewährt der Staat künftig einen Zuschuss von 30 Cent, sofern die jährliche Einzahlung 1.200 Euro nicht überschreitet.

Für Sparbeiträge zwischen 1.200 und 1.800 Euro fließen weitere 20 Cent pro Euro zu, was zu einer maximalen Grundzulage von zunächst 480 Euro führt. Ab dem Jahr 2029 soll die Unterstützung für den Basisbetrag sogar auf 35 Cent steigen, womit die jährliche staatliche Förderung auf bis zu 540 Euro klettert. Um sicherzustellen, dass diese Mittel nicht erneut in den Bilanzen der Finanzindustrie versickern, wurde eine gesetzliche Obergrenze für Verwaltungsgebühren von 1,0 Prozent pro Jahr festgeschrieben.

Zudem öffnet die Reform die staatliche Förderung erstmals flächendeckend für Selbstständige, womit eine der größten Gerechtigkeitslücken im aktuellen System geschlossen wird. Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Bonus von 200 Euro, um einen frühen Einstieg in den kapitalmarktgestützten Vermögensaufbau zu belohnen.

Die Frühstart-Rente: Ein symbolischer Beitrag zur Generationengerechtigkeit

Ein besonderes Element der Reform ist die Einführung der sogenannten Frühstart-Rente, die darauf abzielt, bereits im Kindesalter ein Bewusstsein für die langfristige Vorsorge zu schaffen.

Ab dem 6. Lebensjahr zahlt der Staat für einen Zeitraum von zwölf Jahren monatlich zehn Euro in ein spezielles Depot ein, was bis zum Erreichen der Volljährigkeit ein Grundkapital von mindestens 1.440 Euro zuzüglich der am Markt erwirtschafteten Zinsen ergibt.

Bemerkenswert ist hierbei die Rückwirkung: Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 erhalten diese Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2026 ausgezahlt, um einen nahtlosen Übergang in das neue Fördersystem zu gewährleisten. Dennoch bleibt diese Maßnahme bei Licht betrachtet eher von symbolischer Natur, da sie angesichts der massiven Rentenlücken im Alter kaum mehr als ein Startguthaben darstellt. Um das marode System wirklich wetterfest zu machen, müsste die Bedeutung des Kapitalmarkts weitaus tiefer in der Rentenarchitektur verankert werden, statt ihn lediglich als optionale Ergänzung zur bröckelnden gesetzlichen Säule zu begreifen.

Blick auf die Vorreiter: Was Deutschland von Schweden und den Niederlanden trennt

Ein kritischer Vergleich mit erfolgreichen Rentensystemen in Europa verdeutlicht, dass die deutsche Reform von 2026 zwar in die richtige Richtung weist, aber den radikalen Befreiungsschlag nach internationalem Vorbild scheut. In Schweden ist die Beteiligung am Kapitalmarkt durch die sogenannte Premium-Rente (AP7) ein integraler und automatisierter Bestandteil des staatlichen Systems, bei dem ein Teil der Beiträge standardmäßig in kostengünstige Aktienfonds fließt, sofern der Bürger nicht explizit widerspricht.

Dieses Opt-out-Modell stellt sicher, dass nahezu alle Erwerbstätigen von der weltweiten Wirtschaftsentwicklung profitieren, statt nur auf die demografisch schrumpfende Erwerbsbasis des eigenen Landes angewiesen zu sein.

Auch die Niederlande verfügen durch ihre verpflichtenden, kapitalgedeckten Betriebsrenten über ein weitaus robusteres System, das im Vergleich zum deutschen Modell weniger anfällig für politische Schwankungen ist. Deutschland hält hingegen auch 2026 an einem komplexen Zulagensystem fest, das zwar die individuelle Rendite durch Depots ermöglicht, aber die systemische Krise der gesetzlichen Rente nicht grundlegend auflöst.

Ein unvollendetes Werk: Das Depot als Werkzeug, nicht als Lösung

Die Rentenreform ist zweifellos ein Meilenstein, da sie das Rendite-Diktat der Versicherungslobby bricht und den Bürgern faire Werkzeuge für den Vermögensaufbau an die Hand gibt. Die Flexibilität bei der Auszahlung, die neben der lebenslangen Leibrente auch befristete Auszahlungspläne bis zum 85. Lebensjahr oder Teilkapitalauszahlungen ermöglicht, macht die Vorsorge deutlich lebensnaher.

Dennoch bleibt das Altersvorsorgedepot eine individuelle Lösung für ein kollektives Problem. Ohne eine tiefgreifende Reform des Umlageverfahrens oder eine weitaus stärkere Integration der Kapitaldeckung in die erste Säule bleibt das deutsche Rentensystem auch nach 2026 ein Sanierungsfall. Der Staat hat den Sparern den Weg zum Kapitalmarkt geebnet, doch die Verantwortung für eine auskömmliche Rente wurde damit auch ein Stück weit weiter privatisiert. Für die kommenden Dekaden wird entscheidend sein, ob diese Reform als Fundament für weitere mutige Schritte dient oder ob sie lediglich als ein letzter Versuch in die Geschichte eingeht, ein überlastetes System mit privaten Pflastern am Leben zu erhalten.

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