Nach gehäuften Krisenfällen verschärfen die Volks- und Raiffeisenbanken die Regeln ihrer Institutssicherung. BVR-Präsidentin Kolak kündigt im Rahmen der Reform „Geno Next Level“ weitreichende Eingriffsrechte an.

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BVR
Die deutschen Genossenschaftsbanken ziehen die Zügel bei der internen Institutssicherung deutlich an. Auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) stimmten die Delegierten mit breiter Mehrheit für weitreichende Statutenänderungen im Rahmen des Reformprojekts "Geno Next Level“. Dieser tiefgreifende Umbau war zunehmend dringlich geworden, nachdem in der jüngeren Vergangenheit gleich mehrere regionale Volks- und Raiffeisenbanken in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten waren. Im Zentrum der beschlossenen Maßnahmen stehen nun erweiterte Eingriffsrechte des Dachverbandes, um bei in Schieflage geratenen Primärbanken künftig deutlich früher und konsequenter gegensteuern zu können.
Die Neuerungen zielen darauf ab, die Stabilität der Bankengruppe auch in einem volatilen Marktumfeld aus eigener Kraft zu gewährleisten, ohne im Krisenfall auf staatliche Hilfen oder Steuergelder angewiesen zu sein. Die gehäuften Sanierungsfälle der jüngsten Zeit hatten innerhalb des Verbundes schonungslos offengelegt, dass der Dachverband riskanten Entwicklungen vor Ort oft erst spät begegnen konnte.
"Mit diesem Beschluss senden wir als Genossenschaftsbanken ein klares Signal: Wir sind eine starke, handlungsfähige Solidargemeinschaft mit einem Ziel – sichere und verlässliche Regionalbanken für unsere 30 Millionen Kundinnen und Kunden."
Das erklärte BVR-Präsidentin Marija Kolak. „Künftig kann unsere Sicherungseinrichtung Banken in Schwierigkeiten noch wirksamer begleiten. Die Einlagen unserer Kunden sind auch in einem sich wandelnden Marktumfeld stets zu 100 Prozent geschützt.“ Gleichzeitig machte Kolak deutlich, dass die Autonomie der einzelnen Regionalbanken exakt dort ihre Grenzen findet, wo fahrlässiges Handeln Einzelner die gesamte Solidargemeinschaft gefährdet:
"Wir rütteln mit der Reform nicht an den genossenschaftlichen Prinzipien der Dezentralität und unternehmerischen Eigenverantwortung unserer Mitglieder. Gleichzeitig macht unsere Gruppe mit den Beschlüssen deutlich, dass die Freiheit der einzelnen Primärbank dort endet, wo der Solidargemeinschaft Schaden droht. Die Stabilität und Reputation unserer Gruppe dürfen nicht durch fahrlässige Fehler Einzelner oder durch systemische Risiken beschädigt werden.“
Um Fehlentwicklungen künftig rechtzeitig zu stoppen, erhält die Sicherungseinrichtung weitreichende neue Kompetenzen. Dazu gehört ein nun fest in den Statuten verankertes Teilnahme- und Rederecht bei den Sitzungen der lokalen Führungsgremien. Auf diese Weise kann der Verband künftig direkt mit den Aufsichtsräten vor Ort in den Dialog treten und kritische Fragen adressieren, auch wenn die eigentliche Beschlussfassung weiterhin in der Hand der lokalen Gremien verbleibt.
Darüber hinaus drohen Instituten, die sich bereits im Präventions- oder Sanierungsstatus befinden, künftig spürbare finanzielle Sanktionen. Stellt der Verband fest, dass eine Bank durch anhaltend riskantes Verhalten den Sanierungserfolg gefährdet oder ihre Sorgfaltspflichten verletzt, können die zu leistenden Beiträge deutlich rascher und konsequenter angehoben werden.
Neben den Eingriffsrechten umfasst die Reform auch eine tiefgreifende Verschlankung der internen Krisenstrukturen. Die bisherigen regionalen Sicherungsausschüsse werden aufgelöst und durch einen zentralen Sanierungsausschuss ersetzt, in dem die regionalen Interessen künftig gebündelt werden. Gleichzeitig erhält der BVR-Vorstand weitreichendere Befugnisse, um in akuten Krisensituationen schneller über notwendige finanzielle Deckungsmaßnahmen entscheiden zu können.
Eine Aufwertung erfährt zudem die DZ BANK. In ihrer Funktion als zentraler Liquiditätsgeber der Gruppe wird das Spitzeninstitut künftig besser durch die Solidargemeinschaft vor übermäßigen Risiken abgeschirmt, was eine weitaus effizientere Bereitstellung von Notfallliquidität ermöglichen soll. Sollten sämtliche Sanierungsversuche scheitern, wurden zudem die Verfahren für einen vollständigen Ausschluss eines Instituts aus der Finanzgruppe beschleunigt. Dieser Schritt, der weiterhin als absolut letztes Mittel gilt, ist zwingend mit dem sofortigen Verlust der genossenschaftlichen Markenrechte verbunden.
"Mit den beschlossenen Statutsänderungen stärkt die genossenschaftliche FinanzGruppe die Wirksamkeit ihres Institutsschutzes, verbessert die Transparenz innerhalb der Organisation und schafft zusätzliche Voraussetzungen für ein schnelles und wirksames Handeln in Krisensituationen“, fasste Kolak die Neuerungen zusammen.
Der Umbau der Institutssicherung ist mit den aktuellen Beschlüssen noch nicht gänzlich abgeschlossen. Im weiteren Verlauf des Jahres sollen die verbliebenen Bausteine des Projekts finalisiert werden. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Ausarbeitung eines verbindlichen Verhaltenskodex, der die Pflichten und Verantwortlichkeiten von Vorständen und Aufsichtsräten innerhalb der gesamten Finanzgruppe klar definieren wird.
Dieser Kodex soll nach einer umfassenden Diskussion in den Primärinstituten im kommenden Jahr von der Mitgliederversammlung als freiwillige Selbstverpflichtung in die Satzung aufgenommen werden. Parallel dazu arbeitet der Verband an einem gruppenweiten Risiko- und Finanzmanagement, das künftig eine übergreifende Bewertung von Gefahren ermöglichen soll – auch wenn die operative Verantwortung für das Risikomanagement formell bei den Banken vor Ort verbleibt.

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