Im Rechtsstreit zwischen der DWP Bank und dem S-Broker hat das Landgericht Frankfurt entschieden: Die Deka-Tochter muss rund 15 Millionen Euro des Schadens infolge einer Buchungspanne übernehmen. Die restlichen Kosten trägt überwiegend die DWP.

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Im Streit zwischen der DWP Bank und dem S-Broker hat das Landgericht Frankfurt ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Die Richterin entschied, dass der S-Broker, eine Tochter des Sparkassen-Fondsdienstleisters Deka, ein Viertel des Schadens aus einer folgenschweren Buchungspanne tragen muss. Konkret geht es um eine Zahlung von gut 15 Millionen Euro zuzüglich Zinszulage. Insgesamt beläuft sich der Schaden auf rund 61 Millionen Euro.
Die DWP Bank hatte den gesamten Schaden geltend gemacht, konnte sich damit jedoch nur teilweise durchsetzen. Laut Gericht liegt die Verantwortung zu 75 Prozent bei der DWP, da eine sogenannte Bestandssperre bei dem Wertpapiergeschäft zu früh gesetzt wurde. Ein Viertel der Verantwortung entfällt demnach auf den S-Broker, dem ein „Mitverschulden“ attestiert wurde.
Die DWP wickelt Wertpapiergeschäfte zahlreicher Sparkassenkunden ab. Der S-Broker erklärte auf Anfrage, das Urteil zunächst zu prüfen und die schriftliche Begründung abzuwarten. Auch die DWP äußerte sich bislang nicht. Es gilt als wahrscheinlich, dass beide Seiten mögliche Rechtsmittel prüfen.
Auslöser der Buchungspanne war ein Reverse Split Ende Dezember 2022. Dabei wurde eine große Anzahl von Stücken eines selten gehandelten ETC – einer Schuldverschreibung mit hohem Rohstoffhebel – zu einem einzigen Stück zusammengelegt. Während der Kurswert im Depot richtig angepasst wurde, blieb die Stückzahl unverändert. In der Folge musste die DWP binnen kürzester Zeit Hunderttausende Stück dieses wenig liquiden Wertpapiers am Markt zukaufen, um eine Kundenorder korrekt auszuführen. Der hohe Preis dieser Notkäufe verursachte den Millionenschaden.
Der Vorsteuergewinn der DWP brach dadurch um 97 Prozent auf knapp zwei Millionen Euro ein. Zusätzlich leitete die Finanzaufsicht Bafin eine Sonderprüfung ein – mit der Feststellung erheblicher Mängel im Prozess- und Risikomanagement. Im März 2024 traten DWP-Chef Heiko Beck sowie Finanz- und Risikovorstand Martin Zoller zurück.
Die DWP Bank gehört überwiegend deutschen Sparkassenverbänden sowie Genossenschaftsbanken. Parallel zur Buchungspanne liefen interne Überlegungen in der Sparkassen-Finanzgruppe, ob die Deka ihre Depotführung an die DWP übertragen oder Anteile an der DWP übernehmen sollte. Die Deka verwaltet rund sechs Millionen Wertpapierdepots, die DWP etwa zwei Millionen weitere.
Auch während diese Diskussionen liefen, erhob die DWP bereits Schadensforderungen gegen den S-Broker. Laut Geschäftsbericht hatte die Deka-Tochter im Februar 2024 sieben Millionen Euro Rückstellungen für Rechtsrisiken gebildet.
Mit dem aktuellen Urteil zeichnet sich nun eine erste juristische Klärung ab – auch wenn der Fall angesichts des hohen Schadenspotenzials und der Relevanz für die Sparkassen-Finanzgruppe weiter Bewegung erwarten lässt.

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