Der BGH hat Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten für unzulässig erklärt – Banken müssen mit Rückforderungen rechnen. Bei Girokonten bleiben Minuszinsen im Prinzip möglich, sofern die Klauseln transparenter formuliert sind.
Bildnachweis:
Depositphotos | 744792506
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag entschieden, dass Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeldkonten unzulässig sind und damit den Klagen der Verbraucherzentralen weitgehend stattgegeben. In seinem Urteil betonte das Gericht, die Erhebung von Minuszinsen widerspreche dem eigentlichen Zweck des Sparvertrags: Das Vermögen von Privatkunden mittel- bis langfristig aufzubauen und gleichzeitig vor Inflation zu schützen. Zahlreiche Banken und Sparkassen, die solche Verwahrentgelte in der Vergangenheit erhoben haben, müssen nun mit Rückforderungen rechnen.
In puncto Girokonten fiel die Beurteilung differenzierter aus. Zwar hält der BGH Negativzinsen für Girokonten grundsätzlich nicht für ausgeschlossen, bemängelte jedoch, dass die Klauseln der beklagten Geldinstitute zu unklar und intransparent formuliert waren. Für viele Verbraucher bietet sich trotzdem die Aussicht, zu viel gezahlte Entgelte zurückfordern zu können – sofern die jeweiligen Vertragsklauseln ähnlich undurchsichtig sind.
Angesichts der bis zur Zinswende im Jahr 2022 gängigen Praxis, Minuszinsen zu verlangen, rechnen Verbraucherschützer wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nun damit, dass Banken und Sparkassen unrechtmäßig erhobene Beträge erstatten müssen. Laut Verivox verlangten auf dem Höchststand im Mai 2022 mindestens 455 Geldhäuser Negativzinsen von ihren Privatkunden. Mit dem Urteil zeigt sich die Branche allerdings noch vorsichtig: Die Deutsche Kreditwirtschaft betonte, dass eine ausführliche Bewertung erst erfolgen könne, sobald die vollständigen Entscheidungsgründe vorliegen.
Die Entwicklung sendet ein Signal in Richtung Verbraucherschutz: Während sich die Finanzwelt weiter von Null- und Negativzinsen entfernt, erhalten zahlreiche Bankkunden eine stärkere Rechtsposition. Sollten umfangreiche Rückzahlungen anstehen, könnte das Urteil zu einer spürbaren Entlastung für viele Sparer führen.
Die DZ PRIVATBANK setzt mit der Berufung von Alexandra Schmidt-Mintgen und Frank Stuhlmüller zwei erfahrene Finanzmanager als künftige Vorstandsmitglieder ein – und stellt damit frühzeitig die Weichen für Kontinuität und Wachstum.
Die Merkur Privatbank steigert ihr Betriebsergebnis im ersten Quartal 2025 deutlich – trotz höherer Risikovorsorge. Besonders der Zinsüberschuss treibt das Ergebnis. Beim verwalteten Vermögen bleibt das Ziel ambitioniert.
Die Varengold Bank senkt ihre Prognose für das Geschäftsjahr 2024 erneut. Grund sind Rückstellungen wegen potenzieller Risiken aus Cum-Ex-Geschäften und eine laufende Sonderprüfung. Das Vorsteuerergebnis wird nun auf rund 2,1 Mio. Euro beziffert.