BaFin verschärft Kapitalanforderungen für PSD Bank Koblenz – Umstrukturierung im Zinswende-Umfeld

Die BaFin ordnet für die PSD Bank Koblenz eG zusätzliche Eigenmittel an. Begründung: besondere Geschäftssituation und Umstellung des Geschäftsmodells im veränderten Zinsumfeld. Der Bescheid ist seit 12. September 2025 bestandskräftig; die Aufsicht begleitet die Umstrukturierung eng.

Anja Amend

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Anja Amend

Veröffentlicht am

15.9.25

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11:24

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BaFin verschärft Kapitalanforderungen für PSD Bank Koblenz – Umstrukturierung im Zinswende-Umfeld

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Kai Hartmann Photography | BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verpflichtet die PSD Bank Koblenz eG, zusätzliche Eigenmittel vorzuhalten. Begründet wird die Maßnahme mit einer „besonderen Geschäftssituation“: Das Institut müsse sein bisheriges Geschäftsmodell im veränderten Zinsumfeld nachhaltig anpassen; hieraus ergäben sich Risiken, die über die in der europäischen Eigenmittelverordnung (CRR) typisierten Risikokomponenten hinausgingen. Der Bescheid ist seit dem 12. September 2025 bestandskräftig, die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 60b Abs. 1 KWG. Rechtsgrundlage der Anordnung ist § 10 Abs. 3 KWG. Die BaFin begleitet den bereits begonnenen Umstrukturierungsprozess eng.

Einordnung: Zinswende als Stresstest – und ein breiterer Aufsichtstrend

Die Entscheidung reiht sich in einen übergreifenden Aufsichtstrend ein, der seit der Zinswende an Dynamik gewonnen hat. Die BaFin verweist in ihren Fokusrisiken regelmäßig auf erhöhte Zinsänderungsrisiken in Bankbüchern; zahlreiche Institute tragen hierfür SREP-Zuschläge. Erst in der vergangenen Woche hatte die Aufsicht eine vergleichbare Anordnung gegenüber der PSD Bank München eG bekannt gemacht – ebenfalls mit Verweis auf die notwendige Anpassung des Geschäftsmodells an das Zinsumfeld. Vor diesem Hintergrund ist die Koblenzer Maßnahme weniger Einzelfall als Ausdruck einer breiteren Konsolidierungs- und Anpassungsphase im genossenschaftlichen Retailsegment.

Was jetzt wichtig ist

Für die PSD Bank Koblenz bedeutet der Aufschlag auf die Eigenmittelanforderung vor allem Zeit, um Bilanz- und Geschäftsstruktur an das neue Zinsgefüge anzupassen, ohne dabei zusätzliche Risiken einzugehen. Für Kundinnen und Kunden ändert sich durch die Verfügung zunächst nichts; die Anordnung adressiert die Kapitalausstattung der Bank und nicht die Verfügbarkeit von Einlagen oder Produkten. Entscheidend wird sein, wie zügig die Bank ihr Ertragsprofil – typischerweise geprägt von Margendruck auf der Passivseite und Wettbewerb um Einlagen – stabilisiert und die Auflagen der Aufsicht in die laufende Steuerung überführt. Dass die BaFin die Umstrukturierung ausdrücklich „eng“ begleitet, unterstreicht den präventiven Charakter der Maßnahme und signalisiert zugleich, dass der Anpassungspfad institutionell abgestützt ist.

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