Rückschlag für N26: Die BaFin greift hart durch und bestellt erneut einen Sonderbeauftragten. Wegen gravierender Mängel in der Geschäftsorganisation verhängt die Aufsicht zudem höhere Eigenmittelanforderungen und untersagt das Neugeschäft mit Hypotheken in den Niederlanden.

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N26
Für die Berliner Neobank N26 endet das Jahr 2025 mit einem regulatorischen Paukenschlag. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut drastische Maßnahmen gegen das Fintech verhängt. Wegen „gravierender Mängel“ in der Geschäftsorganisation steht das Institut ab sofort wieder unter verschärfter Beobachtung: Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter wird die Beseitigung der Missstände überwachen.
Die Anordnungen, die bereits seit dem 10. bzw. 13. Dezember 2025 bestandskräftig sind, erinnern fatal an frühere Auseinandersetzungen zwischen der Bank und der Aufsicht. Eine Sonderprüfung im Jahr 2024 sowie die Prüfung des Jahresabschlusses hatten offenbart, dass die N26 Bank SE gegen wesentliche Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) verstoßen hat.
Die Kritik der Bonner Aufsichtsbehörde ist umfassend. Die Mängel verorten die Prüfer insbesondere im Risikomanagement, bei der Organisation des Kreditgeschäfts sowie im Beschwerdemanagement.
Die BaFin wirft der Bank vor, keine „ordnungsgemäße Geschäftsorganisation“ sichergestellt zu haben. Dies bedeutet im Klartext: Die Bank war offenbar nicht in der Lage, ihre Risiken angemessen zu ermitteln, zu überwachen und die notwendigen betriebswirtschaftlichen Schlüsse daraus zu ziehen. Als Konsequenz muss N26 nun nicht nur die Organisation reparieren, sondern auch zusätzliche Eigenmittel vorhalten, um die aus der Unordnung resultierenden Risiken finanziell abzupuffern – eine Maßnahme, die die Profitabilität des Instituts belasten dürfte.
Besonders schmerzhaft ist ein konkreter Eingriff in das operative Geschäft: Die BaFin hat N26 untersagt, in den Niederlanden weiterhin Neugeschäft mit Hypothekenkrediten zu betreiben. Auch die Verbriefung von Forderungen aus diesem Geschäft ist der Bank ab sofort verboten.
Dieser Schritt trifft N26 an einer empfindlichen Stelle. Die Expansion in das Kreditgeschäft und die Diversifizierung der Ertragsquellen waren zentrale Bausteine der Strategie, um die Bewertung der Bank zu rechtfertigen und sich für einen potenziellen Börsengang (IPO) hübsch zu machen. Das Verbot signalisiert, dass die internen Prozesse mit dem Wachstum im Kreditbereich nicht Schritt halten konnten.
Die aktuellen Maßnahmen sind der Tiefpunkt eines schwierigen Jahres für die Compliance-Abteilung der Neobank. Bereits im Frühjahr, genauer am 18. März 2025, hatte die BaFin eine Geldbuße in Höhe von 15.000 Euro gegen das Institut festgesetzt.
Der Grund damals war ein formaler, aber bezeichnender Fehler: N26 hatte es versäumt, der Aufsicht mitzuteilen, dass der Aufsichtsrat einem gewähren Organkredit (ein Kredit an Personen oder Unternehmen, die der Bank nahestehen) nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zugestimmt hatte.
Mit der erneuten Einsetzung eines Sonderbeauftragten rückt der Traum von einem baldigen IPO in weite Ferne. Bevor N26 an die Börse streben kann, muss das Management nun erst einmal beweisen, dass es die grundlegenden Hausaufgaben des Bankgeschäfts dauerhaft beherrscht – unter den strengen Augen des Aufsehers.

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