BaFin verpflichtet Varengold Bank zu umfassender Nachbesserung in der Geldwäscheprävention – Geldbuße von 3,3 Millionen Euro

Die BaFin ordnet der Varengold Bank AG nach gravierenden AML-Mängeln umfassende Nachbesserungen an und verhängt eine Geldbuße von 3,3 Mio. € sowie ein Zwangsgeld von 500.000 €. Die Bescheide sind bestands- bzw. rechtskräftig; ein Maßnahmenplan ist in Umsetzung.

Anja Amend

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Anja Amend

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17.9.25

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8:18

Uhr

BaFin verpflichtet Varengold Bank zu umfassender Nachbesserung in der Geldwäscheprävention – Geldbuße von 3,3 Millionen Euro

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Varengold Bank

Die BaFin hat bei der Varengold Bank AG erhebliche Mängel in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt. Betroffen sind zentrale Bereiche wie Risikoanalyse, das IT-gestützte Transaktionsmonitoring, kundenbezogene Sorgfaltspflichten sowie interne Sicherungsmaßnahmen. Besonders kritisch bewertete die Aufsicht Geschäfte mit Iran-Bezug. Die festgestellten Defizite wirkten sich nach Einschätzung der BaFin spürbar auf die Wirksamkeit der Geldwäscheprävention des Instituts aus.

Anordnung, Zwangsgeld und Geldbuße – mit klaren Fristen

Am 25. Juli 2025 ordnete die Aufsicht die Beseitigung der Mängel an; die Verfügung ist bestandskräftig. Die Bank hat der BaFin einen schriftlichen Maßnahmenplan vorgelegt und berichtet fortlaufend über den Umsetzungsstand. Bereits zuvor, am 26. Februar 2025, setzte die BaFin ein Zwangsgeld in Höhe von 500.000 Euro fest, weil die Varengold Bank gegen einen Bescheid vom 27. Juni 2023 verstoßen hatte. Dieser hatte dem Institut wegen hoher Geldwäscherisiken und gravierender Präventionsdefizite untersagt, Transaktionen mit „Payment Agents“ und sonstigen Dritten mit Iran-Bezug durchzuführen. Auch dieser Zwangsgeldbescheid ist bestandskräftig.

Mit Bußgeldbescheid vom 22. August 2025 verhängte die BaFin zudem eine Geldbuße von 3,3 Millionen Euro. Hintergrund sind systematische, verspätete Abgaben von Geldwäscheverdachtsmeldungen im Zeitraum von Juni 2023 bis März 2025. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Einordnung und Ausblick

Die Maßnahmen sind ein deutlicher Eingriff, sie markieren zugleich den Startpunkt für eine umfassende Stabilisierung der Compliance-Strukturen. Nach Sonderprüfung 2022 und den Jahresabschlussprüfungen 2022/2023, in deren Zuge die Defizite erneut sichtbar wurden, steht das Institut nun unter engem aufsichtsrechtlichem Monitoring. Für die Bank bedeutet das, die Governance entlang internationaler AML-Standards stringenter aufzusetzen, Überwachungssysteme technisch zu ertüchtigen und Meldeprozesse zu beschleunigen. Positiv ist, dass ein Maßnahmenplan vorliegt und der Dialog mit der Aufsicht strukturiert verläuft – eine Voraussetzung, um Vertrauen bei Kundinnen, Kunden und Partnern zurückzugewinnen und regulatorische Risiken nachhaltig zu reduzieren.

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