Die BaFin rügt die Geldwäscheprävention der Raisin Bank und ordnet verbindliche Nachbesserungen an. Der Fall zeigt: FinTech-nahe Geschäftsmodelle stehen unter verschärfter AML-Beobachtung.

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Raisin
Die Finanzaufsicht erhöht den Druck: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Raisin Bank eine verbindliche Mängelbeseitigung in zentralen Bereichen der Geldwäscheprävention auferlegt.
Kritisiert werden Schwächen in der Risikoanalyse, bei der Kundeneinstufung, im IT-gestützten Transaktionsmonitoring sowie in den Aufgaben des Geldwäschebeauftragten. Die formelle „Anordnung zur Mängelbeseitigung“ datiert vom 18. Dezember 2023 und ist seit dem 17. April 2025 bestandskräftig – inklusive Berichtspflichten über den Fortschritt der Abstellung.
"Die BaFin hatte Mängel in der Geldwäscheprävention der Raisin Bank festgestellt. Diese betreffen die Risikoanalyse, die Risikobewertung von Kundinnen und Kunden, das EDV-Monitoring und die Erfüllung der Pflichten des Geldwäschebeauftragten. Die Mängel haben erhebliche Auswirkungen auf die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch das Institut.“
So die Meldung der BaFin.
Mit der Veröffentlichung der Maßnahme nutzt die BaFin ein scharfes, aber etabliertes Instrument nach § 51 Abs. 2 GwG. Das Signal ist unmissverständlich: Bei erheblichen Defiziten in der Abwehr von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung genügt stilles Nachsteuern nicht, Transparenz gehört zur Sanktion.
Neben einer Anordnung kommen in ähnlichen Fällen auch Bußgelder oder personelle Konsequenzen in Betracht. Für Institute bedeutet die öffentliche Rüge zusätzlichen Reputationsdruck – und die Verpflichtung, Maßnahmenpläne nicht nur aufzusetzen, sondern nachweisbar umzusetzen.
Raisin verweist darauf, dass die Beanstandungen auf Prüfungen aus den Jahren 2021 und 2022 zurückgehen und inzwischen „abgearbeitet“ seien. Zudem seien Prozesse, Personal und Technik weiter verstärkt worden. Dass zwischen den ursprünglichen Feststellungen und der bestandskräftigen Anordnung mehrere Jahre liegen, ist in Aufsichtsverfahren nicht unüblich – ändert aber nichts daran, dass die BaFin die Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen nun engmaschig verfolgt.
Für die Bank bleibt es damit nicht bei einer formalen Pflicht: Entscheidend ist, dass Risikoanalyse, Kundensegmentierung und Transaktionsüberwachung dauerhaft belastbar funktionieren – auch unter Last und in komplexen Partnerstrukturen.
Die Frankfurter Vollbank agiert als Transaktions- und Servicedienstleister für FinTechs und Plattformanbieter und vermittelt über „WeltSparen“ Einlagen europäischer Partnerbanken. Genau dieses Schnittstellen-Modell gilt als risikosensibel: Kooperationen mit Drittanbietern, grenzüberschreitende Zahlungsströme und große Datenmengen erhöhen die Anforderungen an Governance und IT-Kontrollen.
Der Fall Raisin macht deutlich, dass die Aufsicht von Plattform- und BaaS-Anbietern dieselbe AML-Robustheit erwartet wie von klassischen Kreditinstituten – Abstriche wegen digitaler Skalierung gibt es nicht.
Für den Markt heißt das: Investitionen in Präventionssysteme sind kein Projekt, sondern ein Dauerzustand. Für Raisin konkret entscheidet sich die Glaubwürdigkeit an der Umsetzungstiefe: transparente Risiko-Taxonomie, wirksame Szenarien im Monitoring, klare Verantwortlichkeiten – und ein Geldwäschebeauftragter mit echten Durchgriffsrechten. Gelingt das, lässt sich Reputationsschaden begrenzen. Misslingt es, drohen neben Sanktionen auch geschäftliche Folgewirkungen: Partner und Korrespondenzbanken wägen bei AML-Risiken schnell neu.

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