Die BaFin stellt Fehler im OLB-Jahresabschluss 2021 fest: Unzureichende Methoden bei Einzelwertberichtigungen und Sicherheitenbewertung in der Akquisitionsfinanzierung sowie fehlende Angaben zur Bewertung von Bewertungseinheiten. Die Bank muss Prozesse und Offenlegung nachschärfen.
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Oldenburgische Landesbank
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den offengelegten Jahresabschluss der Oldenburgischen Landesbank AG (OLB) zum 31. Dezember 2021 als fehlerhaft eingestuft.
Im Geschäftsbereich Akquisitionsfinanzierung waren die Methoden zur Bildung von Einzelwertberichtigungen nicht sachgerecht. Konkret moniert die Aufsicht unzureichende Verfahren zur Bewertung von Sicherheiten sowie fehlende, einheitliche und konkrete Vorgaben für die Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit von Kreditnehmern. Zudem habe es Defizite bei der zeitnahen und sachgerechten Identifikation von Forderungsausfällen gegeben.
Über die Risikovorsorge hinaus kritisiert die BaFin auch die Berichterstattung zu Sicherungsbeziehungen. Die OLB hätte offenlegen müssen, welche Methode sie zur Bewertung der wirksamen Teile von Bewertungseinheiten angewandt hat.
Hintergrund ist die Zusammenfassung festverzinslicher Wertpapiere der Liquiditätsreserve mit Zinssicherungsgeschäften zu Bewertungseinheiten – ein Vorgang, der ohne konkrete Methodendarstellung die Nachvollziehbarkeit der Ergebniseffekte beeinträchtigt.
Mit der Fehlerbekanntmachung stellt die Aufsicht klar: Risikomessung, Sicherheitenbewertung und Offenlegung müssen konsistent, prüfbar und regelkonform erfolgen – besonders in portfolien mit erhöhten Ausfallrisiken wie der Akquisitionsfinanzierung.
Für die OLB bedeutet dies, Prozesse in der Kreditrisikosteuerung und im Rechnungswesen nachzujustieren, Governance und Dokumentation zu schärfen und Transparenzlücken zu schließen. Für Marktteilnehmer ist die Mitteilung ein Hinweis, dass die Prüfungstiefe bei Risikovorsorge und Hedge Accounting weiterhin hoch bleibt – und Mängel in Altabschlüssen auch Jahre später adressiert werden.
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