BaFin-Rüge: Helaba muss Kontrollen gegen Geldwäsche massiv verschärfen

Die Finanzaufsicht BaFin wirft der Helaba erhebliche Mängel bei der Geldwäsche-Prävention vor. Die Landesbank muss nun Daten nachbessern und laufend Bericht erstatten.

Harry Dörsam

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Veröffentlicht am

20.7.26

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9:28

Uhr

BaFin-Rüge: Helaba muss Kontrollen gegen Geldwäsche massiv verschärfen

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Kai Hartmann Photography | BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhöht den regulatorischen Druck auf die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) abermals spürbar. Wie die Behörde in Frankfurt am Main mitteilte, wurden bei dem öffentlich-rechtlichen Spitzeninstitut erhebliche Mängel im Bereich der Geldwäsche-Kontrolle und der Verhinderung von Terrorismusfinanzierung festgestellt. Der offizielle Bescheid, welcher der Bank scheinbar bereits am 13. Mai zugestellt wurde, zwingt das Institut zu sofortigen und umfassenden Nachbesserungen. Da es sich nicht um den ersten Vorfall dieser Art innerhalb kurzer Zeit handelt, dürften die Beanstandungen die Diskussion über die Compliance-Strukturen im öffentlich-rechtlichen Bankensektor neu entfachen.

Umfassende Defizite bei der Kundenidentifikation und Transaktionsüberwachung

Die Mängelliste der Finanzaufsicht greift tief in das operative Kerngeschäft der Landesbank ein. Nach Angaben der BaFin betreffen die Beanstandungen primär die lückenhafte Identifizierung von Neukunden sowie die unzureichende Überprüfung und regelmäßige Aktualisierung bestehender Kundendaten. Darüber hinaus sieht die Behörde akuten Nachholbedarf bei der bankinternen Risikoanalyse sowie bei der laufenden, systemgestützten Überwachung von Finanztransaktionen. Mit diesen Versäumnissen hat die Helaba nach Auffassung der Aufseher direkt gegen zentrale Vorgaben des deutschen Geldwäschegesetzes (GwG) sowie des Kreditwesengesetzes (KWG) verstoßen.

Die Regulierungsbehörde zeigt sich in Zeiten zunehmend komplexer internationaler Finanzströme und verschärfter Sanktionsregime vollkommen kompromisslos gegenüber strukturellen Schwachstellen in den Kontrollsystemen. Für die Landesbanken, die sich ohnehin in einem anspruchsvollen Konsolidierungsprozess befinden, bedeuten solche Rügen nicht nur einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand, sondern vor allem einen empfindlichen Reputationsschaden im Geschäft mit institutionellen Kunden und Partnerbanken.

Strikte Auflagen und die Reaktion der Landesbank

Gemäß der behördlichen Anordnung ist die Helaba nun gesetzlich verpflichtet, unverzüglich angemessene und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die identifizierten Defizite in der Prävention von Geldwäsche nachhaltig zu beseitigen. Die Bank muss im ersten Schritt flächendeckend Datenbestände verifizieren sowie aktualisieren und der BaFin fortlaufend über die internen Fortschritte Bericht erstatten.

Ein Sprecher der Helaba betonte, dass sich das Institut der hohen Bedeutung der Geldwäsche- und Betrugsprävention vollkommen bewusst sei. Man stehe bereits in einem sehr engen und konstruktiven Austausch mit der Finanzaufsicht, um die geforderten Maßnahmen schnellstmöglich und vollumfänglich umzusetzen. Für die bestehende Kundschaft der Landesbank ergebe sich aus dem laufenden Verfahren laut Konzernangaben grundlegend keine Änderung im täglichen Geschäftsbetrieb.

Die aktuellen Vorwürfe wiegen auch deshalb schwer, weil die Helaba der BaFin in diesem Segment erst vor wenigen Monaten negativ aufgefallen war. Im vergangenen Dezember hatte die Finanzaufsicht ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro gegen das Institut verhängt. Damals begründete die Behörde die Strafe mit internen Datenverarbeitungssystemen zur Geldwäscheprävention, die von den Prüfern als nur eingeschränkt angemessen eingestuft worden waren. Dass nun eine formelle Anordnung folgt, zeigt, dass die bisherigen Nachbesserungen aus Sicht der Aufseher bei Weitem nicht ausreichten.

Der gesetzliche Rahmen der Kontrollpflichten

Das deutsche Geldwäschegesetz legt Kreditinstituten extrem strenge Pflichten auf. Banken sind gesetzlich dazu angehalten, die Identität ihrer Vertragspartner zweifelsfrei zu prüfen und diese Datensätze in regelmäßigen Zyklen zu validieren. Das KWG verlangt zudem eine lückenlose Überwachung aller Geschäftsbeziehungen und Transaktionen. Diese Mechanismen sollen im Zusammenspiel verhindern, dass kriminell generierte Vermögenswerte aus Straftaten unerkannt in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden können.

Aus Branchensicht wird spannend zu beobachten sein, wie schnell das Management der Helaba die tief sitzenden Probleme in der Datenqualität und im Monitoring in den Griff bekommt, ohne dass die operativen Abläufe im Kundengeschäft blockiert werden. Der Fall verdeutlicht einmal mehr, dass die BaFin bei Compliance-Verfehlungen im deutschen Bankensektor eine Null-Toleranz-Politik fährt. Andere Institute dürften diesen Vorgang als Warnung verstehen, ihre eigenen Datenbestände und Überwachungssysteme präventiv auf den Prüfstand zu stellen.

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