Leichter atmen für kleine Institute? Aufseher stellen neues Regelgerüst zur Diskussion

BaFin und Bundesbank skizzieren ein Kleinbanken-Regime: weniger Komplexität, stärkerer Fokus auf einfache Kapitalpuffer. Für Sparkassen und Volksbanken winkt Entlastung – die Entscheidung fällt in Brüssel.

Anja Amend

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Anja Amend

Veröffentlicht am

20.8.25

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10:02

Uhr

Leichter atmen für kleine Institute? Aufseher stellen neues Regelgerüst zur Diskussion

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Kai Hartmann Photography | BaFin

BaFin und Bundesbank bringen Bewegung in die Debatte um passende Regeln für klassische Retailhäuser. In einem kurzen, informellen „Non-Paper“ entwerfen die Aufseher einen deutlich verschlankten Rahmen für kleine Institute mit überschaubarem Risikoprofil – also vor allem für Sparkassen und Volksbanken. Ziel ist, Aufsichtspflichten auf das Wesentliche zu konzentrieren und die Kapitalsteuerung einfacher zu machen.

Was im Entwurf steckt

Kern der Idee: Für Kleinbanken rückt ein pauschaler Kapitalpuffer in den Mittelpunkt, die aufwendige Risikogewichtung einzelner Aktiva soll stark an Bedeutung verlieren. Praktisch hieße das: weniger Modelle, weniger Parameter, mehr Steuerung über die Leverage Ratio als robuste Basiskennziffer. Die risikogewichtete Quote bliebe zwar der Referenzrahmen für große, komplexe Häuser – kleine Institute würden jedoch vor allem an einem klaren Verhältnis zwischen Gesamtengagement und hartem Kernkapital gemessen.

Die BaFin stellt klar, dass der Anstoß bewusst europäisch gedacht ist: „Die Bafin befürwortet ein eigenes, europäisch abgestimmtes Regulierungsregime für kleinere Institute“ – und weiter: „Dieses Konzept geht als Impuls in den europäische Regulierungsprozess ein“. Übersetzt: Ohne Gesetzesänderungen auf EU-Ebene (CRR/CRD) geht es nicht.

Warum Sparkassen und Genossenschaftsbanken hoffen dürfen

Die Verbände der Institute drängen seit Jahren auf Proportionalität: Für standardisiertes Kreditgeschäft, breite Einlagenbasis und regional verankerte Geschäftsmodelle sei der große Werkzeugkasten der Großbankenregulierung überdimensioniert. Rückenwind kommt prompt aus der Branche: „Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt ausdrücklich die Vorschläge von Bundesbank und BaFin als starkes Signal in dieser Debatte“.

Für die Praxis hätte ein solches Regime zwei unmittelbare Effekte:

  • Komplexitätsabbau: Weniger Offenlegungs- und Modellpflichten geben Kapazitäten frei – für Beratung, Digitalisierung und Kreditvergabe.
  • Planbarkeit: Ein höher angesetzter, aber einfacher Kapitalmaßstab lässt sich intern wie extern leichter steuern und kommunizieren.

Ganz ohne Risikoblick geht es freilich nicht: Die Feinsteuerung bleibt Teil der internen Banksteuerung, nur eben nicht mehr bis ins Detail aufsichtlich vorgeschrieben. Für sehr margenschwache Institute könnte ein pauschal höherer Eigenkapitalpuffer hingegen zur Preisdiskussion zwingen.

Der entscheidende Härtetest kommt aus Brüssel

Ob der Vorschlag Realität wird, entscheidet sich im europäischen Gesetzgebungsprozess. Politisch gibt es Sympathien für proportionalere Regeln, fachlich prallen zwei Prinzipien aufeinander: Einfachheit versus Risikoadäquanz. Bis zur Entscheidung erfüllt das Papier vor allem eine Funktion: Es markiert einen gangbaren Kompromiss – mehr Robustheit über schlichte Kennziffern, weniger Bürokratie für Häuser, die systemisch kaum Risiken erzeugen.

Für die meisten Sparkassen und Volksbanken wäre das ein willkommenes Signal: weniger Regellast, mehr Zeit fürs Kerngeschäft – ohne die Stabilitätskultur über Bord zu werfen.

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