BaFin ahndet OLB-Verstöße – Fokus auf Eigentumsschutz und Transparenz

Die BaFin belegt die Oldenburgische Landesbank (OLB) mit 910.000 Euro Geldbußen. Beanstandet wurden u. a. unzureichende IT-Kontrollen zum Schutz von Kundeneigentum bei tagesgleichen Wertpapiertransaktionen sowie Mängel in Kosten- und Zuwendungsinformationen beim Vertrieb verbundener Produkte in den Jahren 2020/2021.

Anja Amend

Ein Beitrag von

Anja Amend

Veröffentlicht am

13.10.25

um

11:57

Uhr

BaFin ahndet OLB-Verstöße – Fokus auf Eigentumsschutz und Transparenz

Bildnachweis:

Oldenburgische Landesbank

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Oldenburgische Landesbank AG (OLB) Geldbußen in Höhe von insgesamt 910.000 Euro verhängt. Hintergrund sind Verstöße aus den Jahren 2020 und 2021 gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes. Im Mittelpunkt stehen Defizite bei IT-Kontrollen zur Sicherung von Kundeneigentum bei tagesgleichen Kauf- und Verkaufsorders in derselben Aktie sowie unvollständige Informationen über Kostenbestandteile und Zuwendungen beim Vertrieb gekoppelter Produkte.

Aus Sicht der Aufsicht fehlte ein automatischer Sperrmechanismus, der verhindert, dass Bestände unbeteiligter Kunden zur Erfüllung von Verkaufsorders herangezogen werden. Zudem seien Kosten und Provisionen in Bündelangeboten – etwa Kombinationen aus Investmentfonds und Zinsgutschein – nicht in jedem Fall hinreichend granular offengelegt worden.

Was die Aufsicht konkret bemängelt

Kritikpunkt Nummer eins war die Marktinfrastruktur: Ohne wirksame IT-Sperre für tagesgleiche Gegengeschäfte steigt das Risiko, dass Lieferverpflichtungen aus Verkaufsorders faktisch auf fremden Kundendepots lasten. Damit rückt der Kern des Eigentumsschutzes in den Fokus, der im deutschen und europäischen Aufsichtsrahmen seit Jahren einen hohen Stellenwert hat. Gleichzeitig sah die BaFin Informationspflichten verletzt: Kundinnen und Kunden seien nicht durchgängig über sämtliche Kostenbestandteile auf Komponentenebene sowie über Art und Höhe vereinnahmter Zuwendungen aufgeklärt worden. Die Aufsicht wertet das als Verstoß gegen Transparenzanforderungen, die Interessenkonflikte minimieren und informierte Anlageentscheidungen ermöglichen sollen. Die OLB muss die Bußen zahlen; die festgestellten Mängel sind damit aufsichtsrechtlich sanktioniert.

Einordnung: Strengere Maßstäbe, weniger Toleranz

Die Entscheidung reiht sich in eine Entwicklung ein, in der die Aufsicht bei operativen Kontrolllücken und unpräzisen Informationsprozessen spürbar weniger Toleranz zeigt. Für Banken bedeutet das, dass technische Sicherungen im Handel – von „Fail-Safes“ und Sperrlogiken bis zu Intraday-Kontrollen – genauso prüffest sein müssen wie die Offenlegung von Kosten, Zuwendungen und Produktbündeln. Hinzu kommt der Governance-Aspekt: Versäumnisse in der Überwachung durch das damalige Management wertet die BaFin als Aufsichtspflichtverletzung – ein deutlicher Hinweis, dass Verantwortung nicht allein in Fachabteilungen verortet ist, sondern bis in Vorstand und Auslagerungssteuerung reicht.

Ausblick für Institute: Operative Hygiene wird zum Wettbewerbsfaktor

Operativ robuste Markt- und Kundenprozesse sind mehr als „Compliance-Pflichtübungen“: Sie reduzieren Haftungsrisiken, stabilisieren das Kundenerlebnis und beschleunigen Abläufe. Wer automatisierte Sperrmechanismen, lückenlose Kostenreports und klare Zuwendungsoffenlegung fest im Tagesgeschäft verankert, senkt die Wahrscheinlichkeit teurer Korrekturen und baut Vertrauen auf – ein handfester Vorteil in einem umkämpften Wertpapiermarkt. Für die OLB bedeutet die BaFin-Entscheidung kurzfristig Kosten und internen Nachbesserungsbedarf. Mittel- bis langfristig schafft eine konsequent geschlossene Prozesskette jedoch die Basis, um Beratung und Handel rechtssicher und effizient zu skalieren.

Ähnliche Beiträge