Sparkassen attackieren Scalable Capital und Sauren wegen möglicher Verletzung der Markenrechte

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband geht wegen potenzieller Markenrechtsverletzungen am traditionellen S-Logo gegen den Neobroker Scalable Capital und die Fondsgesellschaft Sauren vor.

Harry Dörsam

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Harry Dörsam

Veröffentlicht am

7.10.26

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10:32

Uhr

Sparkassen attackieren Scalable Capital und Sauren wegen möglicher Verletzung der Markenrechte

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Scalable Capital

Das markante S-Logo gehört zu den am schärfsten verteidigten Markenzeichen der deutschen Finanzbranche. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) geht aktuell massiv gegen Wettbewerber vor, deren optischer Auftritt dem eigenen Signet zu nahe kommt. Nach einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der Kölner Fondsgesellschaft Sauren fordert der Verband nach Informationen des Branchendienstes Platow nun auch von dem Münchener Neobroker Scalable Capital eine Anpassung seines Logos. Diese juristischen Scharmützel fallen in eine Zeit, in der die öffentlich-rechtlichen Institute mit ihrem eigenen Brokerage-Angebot S-Neo in direkte Konkurrenz zu etablierten Fintechs treten.

Einstweilige Verfügung gegen die Fondsboutique Sauren

Den Anfang der aktuellen Markenrechtsstreitigkeiten machte das Vorgehen gegen die Fondsgesellschaft Sauren. Die Kölner Boutique, die ein Vermögen von mehr als zwei Milliarden Euro verwaltet, hatte im April ein neues Logo präsentiert. Die geometrische Kombination aus Kreis und Quadrat lässt nach Ansicht der Verbandsjuristen den Buchstaben S auf eine Weise erahnen, die dem eigenen Signet zu stark ähnelt. Der DSGV erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg.

Sauren-Chef Eckhard Sauren betonte in Branchenmedien, dass das Logo ein Kernstück des geänderten Auftritts sei, und verwies auf die deutliche farbliche Abgrenzung durch einen tiefen Blauton. Er hoffe auf eine Einigung und unterstrich, dass man niemals den charakteristischen Punkt über dem S verwenden werde, um eine direkte Analogie zur Sparkasse zu vermeiden. Der DSGV lässt jedoch laut Platow wenig Spielraum für Kompromisse bei seinen visuellen Kernwerten. Der Verband habe auf Nachfrage unmissverständlich klargemacht, dass er konsequent gegen jegliche Verletzungen seiner eingetragenen Markenrechte im Finanzbereich vorgehe, was explizit die Wortmarke, die Farbmarke sowie das charakteristische Sparkassen-S umfasse.

Historisches Erbe und der gewonnene Farbstreit gegen Santander

Die kompromisslose Verteidigungslinie des DSGV hat historische und strategische Gründe. Das ursprüngliche Design des Logos stammt aus dem Jahr 1938 von Lois Gaigg und wurde 1972 von dem renommierten Gestalter Otl Aicher in seine heutige, stark abstrahierte Form gebracht – eine stilisierte Spardose, in die eine Münze fällt.

Wie ausdauernd die Sparkassen-Finanzgruppe ihr Corporate Design schützt, zeigte der jahrelange Rechtsstreit mit der spanischen Großbank Santander. Dabei ging es nicht um die Form, sondern um den exakten Rotton. Die Sparkassen verteidigten ihr HKS 13 gegen das sehr ähnliche HKS 14 der Santander bis vor den Bundesgerichtshof und gewannen im Jahr 2016. Santander lenkte in Deutschland schließlich ein, schwächte den Farbton ab und vollzog kürzlich mit dem Wechsel zur Marke Openbank und einem dezenten hellgrauen Hintergrund einen vollständigen optischen Strategiewechsel in der hiesigen Marktpräsenz.

Strategisches Störfeuer im umkämpften Brokerage-Markt

Dass der DSGV den Informationen zufolge nun auch Scalable Capital ins Visier nimmt, birgt eine besondere branchenpolitische Brisanz. Optisch nutzt das Münchener Unternehmen zwar ein leuchtendes Grün und kombiniert das S-Symbol stets mit dem vollständigen Firmennamen, was eine direkte Verwechslungsgefahr auf den ersten Blick reduzieren dürfte. Die Linienführung ist den Verbandsjuristen jedoch offenbar zu nah am Original.

Hinter dem juristischen Vorstoß dürfte auch eine geschäftspolitische Komponente stehen. Mit dem Start von S-Neo haben die Sparkassen den direkten Angriff auf die Kundengruppe der Neobroker gestartet. In einem Marktumfeld, in dem die öffentlich-rechtlichen Institute um Marktanteile im digitalen Wertpapiergeschäft kämpfen, entfaltet ein Markenrechtsstreit gegen einen der größten heimischen Konkurrenten eine nicht zu unterschätzende strategische Wirkung. Scalable Capital hat sich zu der Aufforderung des DSGV bislang nicht öffentlich geäußert.

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