Nächster Schlag der Aufseher: Die EZB verdonnert JP Morgan zu einer Strafe von 12,2 Millionen Euro. Die US-Großbank meldete über Jahre hinweg zu niedrige Risiken und wies dadurch geschönte Kapitalquoten aus. Nach einer jüngsten BaFin-Rekordstrafe rücken die internen Kontrollsysteme der Bank massiv in den Fokus.

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JP Morgan
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Rahmen ihrer Bankenaufsicht zwei Geldstrafen in Höhe von insgesamt rund 12,2 Millionen Euro gegen die US-Großbank JP Morgan verhängt. Der Grund für diese Maßnahme sind fehlerhafte Angaben zu den Kapitalanforderungen. Konkret meldete das Institut in den Jahren zwischen 2019 und 2024 durchgehend zu niedrige risikogewichtete Aktiva an die Frankfurter Behörde.
Diese Kennzahl ist entscheidend, da sie die Risiken in den Büchern einer Bank abbildet und als Grundlage für die Berechnung der Kapitalanforderungen dient. Durch die zu niedrig angesetzten Risikowerte wies JP Morgan folglich höhere Kapitalquoten aus, als es der tatsächlichen Lage entsprach.
Die europäische Notenbank kritisiert das Vorgehen scharf. Mit den falsch berechneten Zahlen habe die JP Morgan SE aktiv verhindert, dass die Aufseher einen umfassenden Überblick über das tatsächliche Risikoprofil des Hauses erhielten. Die EZB wirft der Bank vor, sie habe die Verstöße aufgrund „offensichtlicher Mängel in ihren internen Prozessen mit grober Fahrlässigkeit begangen“. Interne Kontrollmechanismen hätten beim Aufdecken der Fehler schlichtweg versagt.
JP Morgan ist um Schadensbegrenzung bemüht. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte, man habe die Probleme „proaktiv identifiziert und selbst gemeldet“. Die Fehler seien mittlerweile vollständig behoben. Um Bedenken an der generellen Stabilität zu zerstreuen, betonte der Sprecher: Die Bank habe „durchweg starke Kapitalpuffer aufrechterhalten, und unser solider, umsichtiger Ansatz in Bezug auf die Kapitalausstattung bleibt unverändert“. Gegen die Entscheidung der EZB kann das Institut nun vor dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgehen.
Für den europäischen Ableger von JP Morgan entwickelt sich das Verhältnis zu den Aufsichtsbehörden zunehmend zum Problemfall. Erst im vergangenen Herbst brummte die deutsche Finanzaufsicht BaFin der Bank eine historische Rekordstrafe von rund 45 Millionen Euro wegen gravierender Mängel in der Geldwäscheprävention auf. Dass nun direkt die nächste zweistellige Millionenstrafe durch die EZB folgt – diesmal wegen fundamentaler Fehler bei der Risikoberechnung –, zeichnet das Bild eines Instituts mit tiefgreifenden organisatorischen Defiziten.
Wenn interne Kontrollsysteme über einen Zeitraum von fünf Jahren bei der Meldung elementarer Risikodaten versagen und parallel die Geldwäscheprävention Risse aufweist, zeugt das von strukturellen Schwächen in der Compliance-Architektur. Zwar mag die Bank die aktuelle Datenpanne letztlich selbst gemeldet haben, doch der Reputationsschaden ist immens. Die europäischen Regulierer senden mit der erneuten Sanktionierung ein unmissverständliches Signal nach New York: Der laxe Umgang mit Meldevorschriften wird nicht länger geduldet, und das interne Risikomanagement muss zwingend auf europäisches Aufsichtsniveau gehoben werden.

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