Bundesrat präsentiert „Lex UBS“: 20 Mrd. USD mehr Eigenkapital für Auslandstöchter gefordert. Keller-Sutter setzt auf Kompromiss bei Software-Bilanzierung. Alle Details zur neuen Schweizer Bankenregulierung.

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Die Schweizer Finanzministerin Karin Keller-Sutter hat am Mittwoch die Karten für die künftige Regulierung der Grossbank UBS auf den Tisch gelegt. Mit einer gezielten Reform der „Too big to Fail“-Gesetzgebung reagiert der Bundesrat auf die systemischen Risiken der verbliebenen Schweizer Bank von globaler Bedeutung. Zentrales Element der Vorlage ist die Forderung, dass Auslandsbeteiligungen künftig vollständig mit hartem Eigenkapital (CET1) unterlegt werden müssen. Dieser Punkt markiert den Kern der sogenannten „Lex UBS“ und soll sicherstellen, dass die Grossbank in einer künftigen Krise ohne den Einsatz von Steuergeldern stabilisiert werden kann.
Die finanziellen Auswirkungen dieser Verschärfung sind massiv, wenngleich die Schätzungen über den tatsächlichen Kapitalbedarf auseinandergehen. Während der Bundesrat davon ausgeht, dass die UBS rund 9 Milliarden Dollar an zusätzlichem Eigenkapital aufbauen müsste, kalkuliert die Bank selbst mit weitaus höheren Summen. Laut UBS-Berechnungen belaufen sich die zusätzlichen Anforderungen auf insgesamt 22 Milliarden Dollar, wovon allein 20 Milliarden auf die vollständige Unterlegung der Auslandstöchter entfallen. Finanzministerin Keller-Sutter bezeichnete die Vorlage dennoch als „Kompromisslösung“, da die Regierung an anderer Stelle Zugeständnisse an die Branche gemacht hat.
Um den Widerstand der Wirtschaftsverbände und Kantone abzufedern, ist der Bundesrat der UBS in Detailfragen entgegengekommen. So wird die Bilanzierung von Software an EU-Standards angepasst, was es den Banken erlaubt, diese Werte über einen Zeitraum von drei Jahren abzuschreiben, anstatt sie sofort vollständig vom Eigenkapital abzuziehen. Auch bei den umstrittenen latenten Steuerguthaben (Deferred Tax Assets) hat die Regierung vorerst eingelenkt: Diese dürfen weiterhin dem harten Kernkapital zugerechnet werden. Ebenfalls aufgeschoben wurden Anpassungen bei den AT1-Anleihen, bis eine internationale Harmonisierung dieser Instrumente absehbar ist.
Dieser regulatorische Frieden ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft. Der Bundesrat hat unmissverständlich klargestellt, dass er die Behandlung der Steuerguthaben erneut verschärfen wird, sollte das Parlament die Kernforderung nach der Kapitalunterlegung der Auslandstöchter verwässern. Diese Verknüpfung dient als politisches Druckmittel gegenüber den Wirtschaftskommissionen, die zuletzt in einem Brandbrief gefordert hatten, den Finanzplatz Schweiz nicht strenger zu regulieren als die internationale Konkurrenz. Die Regierung argumentiert hingegen, dass die vorgeschlagenen Massnahmen für die UBS tragbar und im Sinne der Finanzplatzstabilität unumgänglich seien.
Die Verabschiedung der Botschaft an das Parlament markiert lediglich den Auftakt zu einem langwierigen politischen Prozess. Bereits Anfang Mai 2026 wird das Dossier in der Wirtschaftskommission des Ständerates vorberaten, bevor die eidgenössischen Räte ab der Sommersession in die Debatte einsteigen. Da der Ständerat gemeinhin als wirtschaftsfreundlicher gilt als der Nationalrat, hofft die UBS hier auf eine mögliche Entschärfung der Vorlage. Dennoch ist das Ziel des Bundesrates ehrgeizig: Die neuen Eigenkapitalvorschriften sollen bereits Anfang 2027 in Kraft treten.
Für die Bankenbranche bleibt das Risiko eines Referendums ein Unsicherheitsfaktor. Sollte das Volk über die „Lex UBS“ abstimmen müssen, würde dies den Zeitplan bis mindestens 2028 verzögern. In der Zwischenzeit wird die UBS wohl oder übel damit beginnen müssen, Gewinne einzubehalten, um die geforderten Eigenmittelpuffer aufzubauen. Damit endet eine zweijährige Phase der Unsicherheit über die regulatorischen Leitplanken, während gleichzeitig der Verteilungskampf zwischen Aktionärsinteressen und staatlicher Sicherheitsgarantie in die nächste Runde geht.

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