Die BaFin belegt Nomura Holdings mit einer Geldbuße von 320.000 Euro. Die japanische Großbank hatte während des Übernahmeangebots der UniCredit Stimmrechtsmitteilungen zur Commerzbank verspätet eingereicht.

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Nomura
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) greift bei Verstößen gegen die kapitalmarktrechtlichen Transparenzvorschriften durch. Die Bonner Behörde setzte gegen die japanische Nomura Holdings Inc. eine Geldbuße in Höhe von 320.000 Euro fest. Grund für die Sanktion ist eine Aufsichtspflichtverletzung im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Das Finanzinstitut hatte Stimmrechtsmitteilungen zur Commerzbank AG im Mai und Juni 2026 nicht fristgerecht übermittelt.
Die Versäumnisse wiegen insbesondere vor dem Hintergrund des damaligen Marktgeschehens schwer: Der Zeitraum der verspäteten Mitteilungen fiel exakt in die heiße Phase des Übernahmeangebots der italienischen Großbank UniCredit für die Commerzbank. In derart dynamischen Übernahmesituationen, in denen Großinvestoren, Broker und Arbitrage-Händler im Sekundentakt Positionen über Aktien und Derivate aufbauen oder absichern, wacht die Finanzaufsicht besonders streng über die Einhaltung der Meldeschwellen. Marktteilnehmer und Zielgesellschaft sind darauf angewiesen, veränderte Stimmrechtsanteile unverzüglich zu erfahren, um ein unverfälschtes Bild der tatsächlichen Machtverhältnisse und Anteilsverschiebungen zu erhalten.

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