Der Bundestag beschließt die Frühstartrente für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020. Ab 2027 fließen monatlich zehn Euro in Aktien – doch an Stichtagen und Modellrechnungen regt sich Kritik.

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Der Deutsche Bundestag hat mit der Verabschiedung der sogenannten Frühstartrente einen Paradigmenwechsel in der geförderten Altersvorsorge eingeleitet. Erstmals beteiligt sich der Bund bereits im Kindesalter am systematischen Vermögensaufbau über den Kapitalmarkt.
Anspruchsberechtigte Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 sollen künftig vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr einen monatlichen Zuschuss von zehn Euro erhalten. Das Gesetz soll zum 01. Januar 2027 in Kraft treten, bedarf für das endgültige Inkrafttreten allerdings noch der Zustimmung des Bundesrats. Während die Regierungsfraktionen auf die langfristige Hebelwirkung des Zinseszinses setzen, stoßen die strikten Stichtagsregeln und optimistischen Ertragsprognosen in der Opposition auf deutlichen Widerspruch.
Über die zwölfjährige Förderdauer summiert sich der staatliche Zuschuss auf insgesamt 1.440 Euro pro Kind. Für die praktische Umsetzung sieht das Gesetz zwei Wege vor. Eltern können eigenständig ein zertifiziertes Standarddepot bei einem privaten Finanzdienstleister eröffnen, das auf den Namen des Kindes geführt wird. Um die Rendite nicht durch Gebühren zu verwässern, griff der Finanzausschuss kurz vor Verabschiedung regulierend ein: Für den staatlich geförderten Teil des Kapitals sowie die daraus resultierenden Erträge gilt ein striktes Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten – und zwar bis zum Beginn der Auszahlungsphase im Alter. Zudem können Eltern oder Großeltern das Depot mit steuerlich geförderten Eigenbeiträgen von bis zu 6.840 Euro jährlich aufstocken.
Reagieren die Erziehungsberechtigten hingegen nicht, greift ein staatlicher Auffangmechanismus. In diesem Fall fließen die Monatsbeiträge in ein zentrales Sondervermögen, das treuhänderisch von der Deutschen Bundesbank verwaltet wird. Auch hier setzte der Finanzausschuss nach: Die Bundesbank darf die Mittel ausschließlich in breit gestreute, globale Aktien oder entsprechende Indexfonds investieren, um langfristig das maximale Renditepotenzial zu heben. Eine staatliche Mindestrendite oder Beitragsgarantie gibt es bewusst nicht. Damit das Geld nicht unbemerkt im System verbleibt, müssen die Begünstigten ihr Guthaben bis zum 35. Lebensjahr in einen individuellen Altersvorsorgevertrag übertragen. Geschieht dies trotz vorheriger Benachrichtigung nicht, fällt das Vermögen an den Bundeshaushalt zurück.
Um die Attraktivität des Instruments zu untermauern, legte das Bundesfinanzministerium eine Modellrechnung vor. Bei einer angenommenen Durchschnittsrendite von sieben Prozent pro Jahr würden aus den eingezahlten 1.440 Euro bis zum 18. Geburtstag rund 2.200 Euro erwachsen. Bleibt dieser Betrag anschließend bis zum Renteneintritt mit 65 Jahren ohne weitere Zuzahlungen am Aktienmarkt investiert, stünde rechnerisch ein Endvermögen von mehr als 53.000 Euro zur Verfügung.
Verbraucherschützer und Ökonomen verweisen jedoch darauf, dass diese Musterrechnung methodische Fallstricke birgt. Es handelt sich um rein nominale Projektionen ohne Kursgarantien. Über einen Zeitraum von knapp sechs Jahrzehnten schmälert die Inflation die reale Kaufkraft dieser Summe erheblich. Zudem greift in der Rentenphase die nachgelagerte Besteuerung, während die Erträge in der Ansparphase steuerfrei bleiben. Zweckgebunden bleibt das Geld in jedem Fall: Ein vorzeitiger Zugriff ist ausgeschlossen, das Kapital ist pfändungssicher und darf vor dem 65. Lebensjahr nur für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden. Verstirbt das Kind vor der Volljährigkeit, ist das Guthaben immerhin ohne Rückzahlungsverpflichtung vererbbar.
Trotz der Verabschiedung im Parlament bleibt die Reform politisch umstritten. Die Opposition moniert vor allem die harte Altersgrenze. Weil ausschließlich Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 berücksichtigt werden, gehen ältere Jahrgänge vollständig leer aus, was Kritiker als ungerechtfertigte Ungleichbehandlung einstufen. Zudem wird bezweifelt, ob ein monatlicher Zehn-Euro-Beitrag ohne erhebliche private Aufstockung der Eltern ausreicht, um drohende Rentenlücken im Alter spürbar abzufedern.
Gleichzeitig bindet das Programm zunehmend fiskalische Mittel. Für das Startjahr 2027 kalkuliert die Bundesregierung mit Ausgaben von 198 Millionen Euro. Da Jahr für Jahr ein weiterer Jahrgang Sechsjähriger in das Fördersystem nachrückt, klettern die jährlichen Kosten bis 2030 auf prognostizierte 411 Millionen Euro. Für die gesamte Legislaturperiode bis 2030 rechnet der Haushaltsausschuss inklusive Verwaltung mit einem Gesamtvolumen von rund 1,2 Milliarden Euro. Ob die Frühstartrente wie geplant zum Jahreswechsel 2027 starten kann, entscheidet sich nun in der Länderkammer, wo insbesondere die finanzielle Ausgestaltung und Schnittstellen zum bestehenden Vorsorgesystem Gegenstand intensiver Debatten sein dürften.

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