BaFin zieht die Zügel an: Sonderbeauftragter soll C24 Bank bei Geldwäscheprävention überwachen

Die BaFin greift bei der C24 Bank durch: Wegen schwerer Mängel in der Geldwäscheprävention und bei der Bekämpfung betrügerisch genutzter Konten ordnet die Aufsicht ein Maßnahmenpaket an, erhöht die Eigenmittelanforderungen und stellt der Bank einen Sonderbeauftragten zur Seite.

Anja Amend

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Anja Amend

Veröffentlicht am

24.11.25

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12:44

Uhr

BaFin zieht die Zügel an: Sonderbeauftragter soll C24 Bank bei Geldwäscheprävention überwachen

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Kai Hartmann Photography | BaFin

Die Finanzaufsicht BaFin hat empfindliche Maßnahmen gegen die C24 Bank GmbH, das Finanzinstitut des Vergleichsportals Check24, angeordnet. Grund sind "gravierende Mängel" in der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation, die insbesondere die Geldwäscheprävention betreffen. Die Reaktion der Aufsicht ist deutlich: Es wird ein Sonderbeauftragter bestellt, der die Beseitigung der Defizite im Institut überwachen wird.

Dieser Schritt, der in der Bankenbranche als ernstes Signal gilt, wird durch weitere Anordnungen flankiert. So muss die C24 Bank zusätzliche Eigenmittelanforderungen erfüllen und der BaFin sowie der Deutschen Bundesbank regelmäßig über die Fortschritte bei der Behebung der Mängel Bericht erstatten.

Mangelhafte Prozesse bei betrügerischen Konten

Auslöser für das harte Durchgreifen waren Erkenntnisse aus der Jahresabschlussprüfung des Geschäftsjahres 2024/2025 sowie die laufende Aufsicht. Die BaFin stellte fest, dass die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation bei der Neobank nicht gegeben ist.

Im Kern der Kritik stehen gravierende Defizite im Kampf gegen Finanzkriminalität. Die Aufsicht moniert explizit Mängel bei der Durchführung des Verdachtsmeldeverfahrens sowie bei der Organisation und Erfüllung von Auskunftsverpflichtungen. Brisant ist der Kontext: Laut BaFin standen diese Mängel "überwiegend im Zusammenhang mit betrügerisch genutzten Konten". Dies legt nahe, dass die internen Sicherungssysteme der Bank dem Missbrauch durch Kriminelle nicht ausreichend Einhalt gebieten konnten.

Das regulatorische Maßnahmenpaket

Das Vorgehen der BaFin folgt einer klaren Logik, um die Stabilität und Integrität des Instituts sicherzustellen. Die Verpflichtung, die Mängel abzuarbeiten, ist die Basis. Die Einsetzung eines Sonderbeauftragten (§ 45c KWG) ist jedoch ein scharfes Schwert: Diese Person wird der BaFin fortlaufend direkt aus dem Institut über den Umsetzungsfortschritt berichten und sicherstellen, dass die Anordnungen mit dem nötigen Nachdruck verfolgt werden.

Die Erhöhung der Eigenmittelanforderungen dient als zusätzlicher Risikopuffer. Sie soll jene Risiken abfedern, die durch die organisatorischen Mängel entstanden sind, bis diese vollständig beseitigt sind.

Für die C24 Bank bedeutet dies einen unmissverständlichen Auftrag, ihre Prozesse und Ressourcen aufzurüsten. Die BaFin kann verlangen, dass die Bank ihre personelle und technisch-organisatorische Ausstattung sicherstellt, um die Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz (GwG) zu erfüllen. Dies betrifft den gesamten Kundenlebenszyklus – vom Annahmeprozess (KYC) über die laufende Überwachung der Geschäftsbeziehungen bis hin zur unverzüglichen Meldung von Verdachtsfällen. Die Anordnungen der BaFin sind bestandskräftig.

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