Bafin setzt der Deutschen Bank neue Fristen im Geldwäsche-Monitoring

Die Finanzaufsicht Bafin hat der Deutschen Bank neue Fristen zur Beseitigung von Mängeln bei Systemen zur Geldwäscheprävention und Transaktionsüberwachung gesetzt. Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anja Amend

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Anja Amend

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9.10.26

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9:56

Uhr

Bafin setzt der Deutschen Bank neue Fristen im Geldwäsche-Monitoring

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat gegenüber der Deutsche Bank AG neue Fristen zur Beseitigung von Mängeln im Bereich der Datenverarbeitungssysteme angeordnet. Die betroffenen IT-Systeme dienen der kontinuierlichen Überwachung des Zahlungsverkehrs zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Wie die Aufsichtsbehörde mitteilte, erging die entsprechende aufsichtsrechtliche Maßnahme bereits am 15. September 2026 und ist seit dem 6. Oktober 2026 bestandskräftig.

Gesetzliche Pflichten beim automatisierten Transaktionsmonitoring

Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, leistungsfähige und zuverlässige Datenverarbeitungssysteme zu betreiben, um auffällige Transaktionen und verdächtige Geschäftsbeziehungen frühzeitig zu identifizieren. Rechtsgrundlage für die aktuelle Maßnahme sind Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) in Verbindung mit dem Kreditwesengesetz (KWG).

Das automatisierte Transaktionsmonitoring bildet das Rückgrat der bankinternen Abwehr krimineller Finanzströme. Werden verdächtige Sachverhalte erkannt, müssen die Institute entsprechende Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) übermitteln. Um diesen gesetzlichen Kontrollauftrag dauerhaft zu erfüllen, verlangt die Bankenaufsicht, dass die eingesetzten IT-Systeme fortlaufend gewartet, an neue Bedrohungslagen angepasst und auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten werden.

Aktualisierung früherer Auflagen aus den Jahren 2021 und 2023

Die jüngste Verfügung markiert kein völlig neues Verfahren, sondern knüpft an langjährige aufsichtsrechtliche Vorgaben an. Die Bafin hatte Deutschlands größtem Geldhaus bereits im April 2021 sowie im November 2023 auferlegt, Mängel in der Transaktionsüberwachung zügig abzustellen. Ziel dieser früheren Anordnungen war es, innerhalb fest definierter Zeitfenster sicherzustellen, dass die Systeme des Instituts den strengen aufsichtsrechtlichen Vorgaben vollumfänglich entsprechen.

Die aktuelle Entscheidung vom September 2026 modifiziert diese bestehenden Anordnungen nun in Teilen. Notwendig wurde die Neufestsetzung der Fristen, weil die Deutsche Bank ihre Transaktionsüberwachung aufgrund veränderter technischer Anforderungen neu ausrichten musste. Diese Neuausrichtung erforderte für bestimmte Teilbereiche der Mängelbeseitigung einen angepassten Zeitplan, den die Aufsicht mit dem nun rechtskräftigen Bescheid verbindlich festschreibt.

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